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| BVerwG, 01.09.1987 - 1 B 88.87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Handwerksrolle - Handwerker - Handwerkskammerbezirk - Betriebsstätte des Handwerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 16.01.1987 - 7 K 265/85
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1987 - 12 A 23/87
- BVerwG, 01.09.1987 - 1 B 88.87
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92
Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit - …
Eine weitere Eintragung ist somit nicht vorzunehmen, wenn ein bereits in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker in demselben Kammerbezirk eine weitere Betriebsstätte des Handwerks eröffnet, auf das sich die Eintragung bezieht (Beschluß vom 1. September 1987 - BVerwG 1 B 88.87 - Buchholz 451.45 § 6 HwO Nr. 2).Dieser ist mit dem von ihm in der Zweigstelle betriebenen Handwerk Gegenstand der Eintragung in die Handwerksrolle, nicht die Zweigstelle als solche (vgl. auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 1. September 1987 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 4 B 967/23
Untersagung der Ausübung des Fleischerhandwerks als wesentlicher Nebenbetrieb in …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.1994 - 1 C 17.92 -, BVerwGE 95, 363 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 1.9.1987 - 1 B 88.87 -, juris, Rn. 2. - VG Köln, 14.05.2025 - 1 L 519/25
Eintragung in die Handwerksrolle, Zweitbetrieb, Friseurhandwerk
Rn. 37 Vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., BVerwG, Urteil vom 26. April 1994 - 1 C 17/92 -, BVerwG Beschluss vom 1. September 1987 - 1 B 88.87, genauso die Vorinstanz OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1987, alle juris; Leisner in BeckOK/Leisner Handwerksordnung, Stand 1. Dezember 2024, Kommentar § 6 Rn 11; Knörr in Honig/Knörr/Thiel, Handwerksordnung 5. Auflage 2017 § 6 Rn 13;.
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