Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 43; SächsNatschG § 26
- Judicialis
VwGO § 43; ; SächsNatschG § 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 43; SächsNatschG § 26
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Biotpoeigenschaft; Feststellungsinteresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Feststellungsinteresses i.R.e. allgemeinen Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens einer Biotopeigenschaft für den Grundstückseigentümer; Anforderungen an das Vorliegen einer Außenwirkung aufgrund einer Biotopkartierung; Möglichkeit der ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.02.2005 - 13 K 2066/03
- OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 5 S 1280/05
Naturschutz-Ermächtigungsgrundlage für Feststellung der Biotopeigenschaft
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06
Auch aus der neueren Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 6.7.2006, VBlBW 2006, 429) ergibt sich im Ergebnis nichts für die Auffassung der Beklagten. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2004 - 2 L 454/00
Zur Denkmaleigenschaft
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06
Besteht zwischen einem Grundstückseigentümer und der Denkmalbehörde Streit über die Denkmaleigenschaft, handelt es sich nach allgemeiner Meinung um den klassischen Fall eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses (vgl. dazu etwa OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 14.10.2004 - 2 L 454/00 -, zitiert nach juris). - VG Stade, 05.04.2005 - 1 B 283/05
Anordnung von Verkehrszeichen; Beschränkung der Straßenbenutzung durch die …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2007 - 1 B 882/06
Durch Beschluss vom 15.12.2006 - 1 B 283/05 - hat der erkennende Senat die Berufung zugelassen.
- VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14
Einstufung eines Grundstücks als Wald
Die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob § 2 LWaldG auf die streitgegenständlichen Grundstücke Anwendung findet, ist daher im Rahmen von § 43 VwGO ebenso zu betrachten wie die Frage des Bestehens eines Biotops (OVG Sachsen, Urteil vom 09.05.2007 - 1 B 882/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2005 - 8 LB 4072/01 -, juris) oder eines öffentlichen Weges (OVG Hamburg, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2003 - 1 A 251/01 -, juris) auf dem Grundstück des Klägers oder dessen Lage in einem Naturschutzgebiet (OVG Hamburg, Urteil vom 26.02.1998 - Bf II 52/94 -, juris).Dem Kläger kann nicht angesonnen werden, bis zur Klärung der streitigen Waldeigenschaft der Grundstücke Gefahr zu laufen, durch Nutzung der Grundstücke gegen das Landeswaldgesetz zu verstoßen und dadurch ggf. einen Ordnungswidrigkeitentatbestand zu erfüllen (zu diesem Aspekt des Feststellungsinteresses vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 09.05.2007 - 1 B 882/06 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 02.10.2013 - Au 6 K 13.198 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 43 Rn. 24); dass diese Gefahr konkret besteht, zeigt sich an dem gegen den Kläger eingeleiteten - wenn auch zwischenzeitlich eingestellten - ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren wegen der von ihm durchgeführten Rodungsmaßnahmen auf dem Grundstück FlstNr.
- VG Stuttgart, 18.01.2023 - 2 K 3632/21
Biotop; Feldhecke; Freie Landschaft; Landschaft
Das gilt umso mehr, als ein Verstoß gegen diese Pflichten nach § 69 Abs. 1 Nr. 5 NatSchG einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllen kann und infolge dessen bußgeldbewehrt ist (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 09.05.2007 - 1 B 882/06 - juris Rn. 26). - VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 11 K 19.02091
Rechtliche Wirkung der Registrierung bzw. Kartierung von gesetzlich geschützten …
Doch selbst wenn man den Klageantrag Nr. 2 dahingehend auslegen würde, dass die Streichung des Grundstücks aus dem Biotopverzeichnis begehrt wird und man den so verstandenen Antrag als zulässige allgemeine Leistungsklage ansehen würde (so SächsOVG, U.v. 9.5.2007 - 1 B 882/06 - juris Rn. 28), bliebe die Klage im Ergebnis ohne Erfolg, da sich auf dem klägerischen Grundstück ein gesetzlich geschütztes Biotop befindet und die Biotopkartierung daher insoweit zutreffend ist (siehe dazu im Folgenden).
- OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 106/08
Einordnung einer Fläche als Streuobstwiese trotz fehlenden Vorhandenseins von …
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (SächsOVG, Urt. v. 9.5.2007 - 1 B 882/06 -, juris; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt undLandesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa). - OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13
Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung, …
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. August 2010 - 5 A 106/08 -, juris Rn. 22; Urt. v. 9. Mai 2007 - 1 B 882/06 -, juris Rn. 27; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa). - OVG Sachsen, 19.08.2010 - 5 A 550/08
Streuobstwiese, bauliche Nutzungsmöglichkeit, Beitrag
Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen (Urt. des erkennenden Senats vom 4.8.2010 - 5 A 106/08 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; s. auch SächsOVG, Urt. v. 9.5.2007 - 1 B 882/06 -, juris; vgl. zu dieser Definition auch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zum Vollzug des § 26 SächsNatSchG - VwV Biotopschutz - vom 27. November 2008 [SächsABl. 2008 SDR. S. 2568], Ziffer III Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa).
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