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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3878
BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89 (https://dejure.org/1989,3878)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1989 - 1 B 9.89 (https://dejure.org/1989,3878)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - 1 B 9.89 (https://dejure.org/1989,3878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Berücksichtigung einer aussergewöhnlich harten strafrechtlichen Ahndung einer Tat bei der Beurteilung des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes - Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Die Ausländerbehörde hat aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die Ausweisung im Hinblick auf die erwähnten Ausweisungszwecke, also aus ordnungsrechtlichen Gründen geboten ist (vgl. z.B. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ;… Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).

    Die Behörden und Gerichte dürfen übrigens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Gesetzeszwecks - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]).

    Das schließt aber nicht aus, daß sie namentlich nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen gegenüber dem Interesse daran, daß der Ausländer das Bundesgebiet verläßt, zurückgestellt werden dürfen (vgl. z.B. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Im übrigen ist nicht zweifelhaft, daß es für den Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG allein auf das Vorliegen der Verurteilung wegen einer Straftat ankommt, nicht aber auf Art und Maß der gegen den Ausländer verhängten Strafe (vgl. z.B. Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 114 S. 4 ).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ;… Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).

    Das schließt aber nicht aus, daß sie namentlich nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen gegenüber dem Interesse daran, daß der Ausländer das Bundesgebiet verläßt, zurückgestellt werden dürfen (vgl. z.B. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 ; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ;… Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).

    Die Behörden und Gerichte dürfen übrigens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Gesetzeszwecks - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]).

    Das schließt aber nicht aus, daß sie namentlich nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen gegenüber dem Interesse daran, daß der Ausländer das Bundesgebiet verläßt, zurückgestellt werden dürfen (vgl. z.B. BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87

    Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Ob die Behörde danach von ihrem Ermessen rechtmäßig Gebrauch gemacht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles und ist deswegen regelmäßig keine Frage, die sich, wie die Zulassung der Grundsatzrevision voraussetzt, in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten läßt (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 ).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ; Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Für die gerichtliche Nachprüfung der Ausweisungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides maßgebend (vgl. z.B. BVerwGE 60, 133).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Für das bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes eröffnete Ausweisungsermessen ist entscheidend, daß die Ausweisung nicht ein bestimmtes menschliches Verhalten ahnden, sondern künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ;… Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß auch nach langem Aufenthalt die Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer, die mit ihren ausländischen Familienangehörigen hier leben, allein aus Gründen der Generalprävention gerechtfertigt sein kann, insbesondere im Hinblick auf Art und Schwere der Straftat (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 60, 75 ;… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O. ;… Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.02.1980 - 3 C 123.79

    Lebensmittel - Kenntlichmachung - Abgabe aus Automaten - Abgabe an Verbraucher - …

  • BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 56.86

    Anforderungen an die Art und Schwere einer Straftat die die Ausweisung eines …

  • BVerfG, 13.06.1983 - 2 BvR 779/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Schutz der ausländischen Ehefrau bei …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1993 - 1 A 12323/91

    Abstandsfläche; Aufstockung eines Grenzgebäudes; Bebauung

    In diesem Zusammenhang hat der Senat dann regelmäßig darauf hingewiesen, daß bei einer uneinheitlichen Bebauung mit teils geschlossener, teils offener Bauweise keine Rede davon sein könne, daß die Grenzbebauung zwingend sei (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Dezember 1979, Baurecht 1979, 410; Beschluß vom 05. Juni 1985 - 1 B 21/85 -, Beschluß vom 14. April 1989 - 1 B 9/89 - und Beschluß vom 04. September 1991 - 1 B 11540/91.OVG -).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Demgemäß kommen z.B. auch Urkundsdelikte (Beschluß vom 15. April 1986 - BVerwG 1 B 56.86 -) und Vermögensdelikte wie etwa Hehlerei (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 -, s. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 22. Juli 1982 - 1 BvR 740/82 -) oder Steuerhinterziehung (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -) als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht.
  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …

    Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

    Demgemäss kommen z. B. auch Urkundsdelikte (BVerwG, Beschl. v. 15.04.1986 - BVerwG 1 B 56.86 -) und Vermögensdelikte wie etwa Hehlerei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.04.1982 - BVerwG 1 B 38.82 -, vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 22.07.1982 - 1 BvR 740/82 -) oder Steuerhinterziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1989 - BVerwG 1 B 9.89 -) als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung in Betracht.
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