Rechtsprechung
| OVG Saarland, 10.06.2015 - 1 B 90/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 5 VwGO, SportWettG SH
Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4
Berücksichtigung der getätigten finanziellen Aufwendungen und Verpflichtungen bei der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der getätigten finanziellen Aufwendungen und Verpflichtungen bei der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der …
Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2015 - 1 B 90/15
Rn. 7 Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 - keine andere Beurteilung angezeigt. - OVG Saarland, 31.03.2015 - 1 B 55/15
Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2015 - 1 B 90/15
Rn. 1 Der Senat hat bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 31.3.2015 - 1 B 55/15 - im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen eine vom Verwaltungsgericht versagte Zwischenentscheidung festgestellt, dass für den Erlass der begehrten Zwischenentscheidung nach Art. 19 Abs. 4 GG kein Anlass besteht, weil zwar zugunsten der Antragstellerin davon auszugehen ist, dass ihr Rechtsschutzbegehren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht offensichtlich aussichtslos ist, indessen die gebotene folgenorientierte Interessenabwägung zu ihrem Nachteil ausfällt.
- OVG Saarland, 08.06.2015 - 1 B 14/15
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Rn. 50 siehe etwa die beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gewesen oder anhängigen Verfahren 1 A 5/14, 3 B 268/12, 1 B 16/15, 1 B 90/15, 1 B 69/15. - VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des …
Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Eilrechtsschutzverfahren 6 L 208/15 und 1 B 90/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
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