Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 90.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betriebsbegriff der Handwerksordnung (HwO) - Betriebsbegriff des Steuerrechts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 8809/91
- BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 90.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 3.84
Kfz-Reparaturen - Lackierarbeiten - Weiterverkauf - Handwerklicher Hilfsbetrieb - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 90.93
Abgesehen davon ist dieses Interesse nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen (vgl. auch Schwappach/Klinge, GewArch 1987, 73 ). - BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81
Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten
Auszug aus BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 90.93
Die Beschwerde enthält auch keinen Hinweis auf einen Grund, der eine Weiterentwicklung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits mehrfach behandelten Voraussetzungen eines handwerklichen Nebenbetriebs im Sinne der §§ 2 Nr. 3, 3 Abs. 1 und 2 HwO erforderlich machen könnte (vgl. BVerwGE 67, 273 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81] sowie unten 2.). - BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 2.84
Handwerksordnung - Nebenbetrieb - Kfz-Reparaturwerkstatt - Ergänzung des …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1993 - 1 B 90.93
Die Beschwerde macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 2.84 - Buchholz 451.45 § 2 HwO Nr. 7 = GewArch 1987, 25 f.) stelle auf die fachliche Verbundenheit zwischen Haupt- und Nebenbetrieb ab und meine, daß diese fachliche Verbundenheit gegeben sei, wenn die für Dritte bewirkten Leistungen des Nebenbetriebes vom wirtschaftlichen Standpunkt und vom Interesse des Kunden her gesehen eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Leistungsangebots des Hauptbetriebs darstellten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2024 - 4 A 594/23
Anzeigepflicht dient nur der wirksamen Gewerbeüberwachung!
Rn. 6 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.8.1986 - 1 C 2.84 -, juris, Rn. 16 ff., und Beschluss vom 4.11.1993 - 1 B 90.93 -, juris, Rn. 8. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 4 A 594/23
Handwerklicher Nebenbetrieb; unerheblicher Nebenbetrieb; zulassungsfreies …
Rn. 51 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.8.1986 - 1 C 2.84 -, juris, Rn. 16 ff., und Beschluss vom 4.11.1993 - 1 B 90.93 -, juris, Rn. 8. - VG Lüneburg, 12.06.2025 - 6 A 123/24
Handwerksrolle; Nebenbetrieb; Glasreparatur als handwerklicher Nebenbetrieb
(2) Kennzeichnend für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist nach § 2 Nr. 2 und 3 HwO weiter, dass der Nebenbetrieb vom wirtschaftlichen Standpunkt und vom Interesse des Kunden her gesehen eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Leistungsangebots des Hauptbetriebs der Klägerin darstellt (…OVG NRW, Beschl. v. 7.8.2024 - 4 A 594/23 - juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 4.11.1993 - 1 B 90/93 - juris Rn. 6).
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