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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6922
BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83 (https://dejure.org/1983,6922)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1983 - 1 B 92.83 (https://dejure.org/1983,6922)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1983 - 1 B 92.83 (https://dejure.org/1983,6922)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kriterien für das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Sinne des § 113 Abs. 1 S. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Ausschluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ausdrücklichem Verzicht auf eine ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83
    Diese Auffassung deckt sich mit der Aussage, die das Bundesverwaltungsgericht in dem in der Beschwerde angeführten Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - (Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 = InfAuslR 1982, 276) getroffen hat.

    Mit Schreiben vom 25. Februar 1983 hat der Berichterstatter des Berufungsgerichts den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich zur Aussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - über das etwaige Feststellungsinteresse bei Hauptsacheerledigung vor Klageerhebung und damit zu einem vom Berichterstatter als neu bezeichneten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Berufungsgericht im späteren Urteil als ausschlaggebend angesehen hat.

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen, im Falle der Hauptsacheerledigung ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse besteht, ist vom Bundesverwaltungsgericht in einer umfangreichen Rechtsprechung - zuletzt in der im Urteil angeführten Entscheidung vom 17. August 1982 (BVerwG 1 C 85.80) - ausführlich beantwortet worden.

  • BVerwG, 20.05.1976 - 7 B 66.76

    Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Verzicht auf mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83
    Die Wirkung eines solchen Verzichtes endet erst mit einer gerichtlichen Entscheidung, "die die Endentscheidung wesentlich sachlich vorbereitet" (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1976 - BVerwG 7 B 66.76 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1966 - III C 82.65

    Feststellung von Kriegssachschäden - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83
    Durch den bloßen Hinweis auf einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt und das damit verbundene Anheimgeben, sich zu der möglicherweise geänderten Prozeßlage zu äußern, wird das Einverständnis für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung deshalb nicht verbraucht, weil sich diese Maßnahme in einer informierenden Zwecksetzung erschöpft und nicht - wie etwa ein Auflagenbeschluß (Urteil vom 28. November 1966 - BVerwG 3 C 82.65 -) - Aufklärung erstrebt (im Ergebnis ebenso: Wieczorek ZPO, § 128, Anm. J II c 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 128 Anm. 4 C c).
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83
    Das ebenfalls in der Beschwerde angeführte Erkenntnis vom 9. Oktober 1959 - BVerwG 5 C 165 und 166.57 - (BVerwGE 9, 196) befaßt sich schon nach dem eigenen Beschwerdevorbringen des Klägers nicht mit der entscheidungserheblichen Frage, ob bei angestrebtem Schadenersatz auch im Falle der Hauptsacheerledigung vor Klageerhebung ein anzuerkennendes Interesse zur Führung des Verwaltungsprozesses besteht.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Ebensowenig kann die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlichrechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 S. 7 [10] sowie Beschlüsse vom 31. August 1983 - BVerwG 1 B 92.83 - amtl.
  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger …

    Ebenso wenig kann die Absicht eines Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozess vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.1985 - 2 B 81.84; B.v. 24.1.1984 - 1 B 11.84; B.v. 31.8.1983 - 1 B 92.83; U.v. 17.8.1982 - 1 C 85.80;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9;… U.v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 - juris Rn. 27;… OVG NW, U.v. 30.5.2011 - 1 A 1757/09 - juris Rn. 101-103).
  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 531/89

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Erledigung eines Verwaltungsakts vor …

    Ebensowenig kann die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 S. 7 sowie Beschlüsse vom 31. August 1983 - BVerwG 1 B 92.83 - amtl.
  • VG Schwerin, 17.04.2019 - 4 A 275/19

    Erledigung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Auswirkungen der …

    Ebensowenig kann die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlichrechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 S. 7 sowie Beschlüsse vom 31. August 1983 - BVerwG 1 B 92.83 - amtl.
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