Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.1998 - 1 B 94.3694 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 31.03.2001 - 15 B 96.1537
Baurecht: Im Außenbereich privilegierter Sandabbau, Auswirkungen auf eine private …
Hierzu gehört auch der Abbau von Kies oder Sand, der grundwasserschützende Deckschichten oberhalb des Grundwasserspiegels abträgt, wenn er nach Art und Umfang die nicht nur ganz entfernt liegende (theoretische) Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung auf das Grundwasser mit sich bringt (vgl. BGH vom 3.6.1982 BGHZ 84, 230/234 = ZfW 1983, 25; OVG Münster vom 29.12.1971 ZfW 1973, 56; BayVGH vom 19.1.1998 Az. 1 B 94.3694; VGH BW vom 3.8.1998 Az. 3 S 990/98; Knopp in SZDK, RdNr. 29 zu § 3 WHG ; Drost, Das Wasserrecht in Bayern, RdNr. 14 zu § 3 WHG ;… Czychowski a.a.O., RdNr. 76 zu § 3 WHG ;… Jäde a.a.O., RdNr. 8 zu Art. 87 BayBO ; 1998; vgl. ferner Nr. 2.2.2 der Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand, Steinen und Erden, Bek.Der Sandabbau in der hier vorgesehenen Form führt jedenfalls deshalb zu einer nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG relevanten Gefährdungslage, weil durch eine erhebliche Verringerung der Deckschichten (von 5 bis über 12 m), die ihrerseits nur aus durchlässigem Sand bestehen, die das Grundwasser schützende Filterwirkung reduziert wird (vgl. dazu auch BayVGH vom 19.1.1998 a.a.O., UA S. 11; auch Nr. 2.2.2 der Abbaurichtlinien vom 6.6.1995, wo ebenfalls entscheidend auf die Verringerung der Deckschichten abgestellt wird).
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