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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5534
BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86 (https://dejure.org/1986,5534)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1986 - 1 B 95.86 (https://dejure.org/1986,5534)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - 1 B 95.86 (https://dejure.org/1986,5534)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsschutz eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers nach der Ehescheidung - Anrechnung der Aufenthaltszeit im Bundesgebiet als Asylbewerber im Rahmen des § 8 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) - Besonderer Aufenthaltsschutz von türkischen Staatsangehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Außerdem widerspricht das Urteil der vom Kläger angeführten Entscheidung BVerfGE 49, 168 nicht.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, haben die vertraglichen Beziehungen zur Türkei nicht zur Folge, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genießen oder daß der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in diesem Sinne eingeschränkt wäre (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62; Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 -, wiedergegeben von Berkemann, EuGRZ 1985, 121).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, haben die vertraglichen Beziehungen zur Türkei nicht zur Folge, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genießen oder daß der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in diesem Sinne eingeschränkt wäre (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62; Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 -, wiedergegeben von Berkemann, EuGRZ 1985, 121).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß nach BVerwGE 59, 104 (109) [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75] einem ausländischen Arbeitnehmer, dem über lange Zeit ermöglicht worden ist, sich im Bundesgebiet eine wirtschaftliche Lebensgrundlage aufzubauen, und der in hiesigen Lebensverhältnissen verwurzelt ist, seine so geschaffene wirtschaftliche und soziale Existenz nur aus entsprechend gewichtigen Gründen genommen werden darf.
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, haben die vertraglichen Beziehungen zur Türkei nicht zur Folge, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genießen oder daß der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in diesem Sinne eingeschränkt wäre (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62; Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 -, wiedergegeben von Berkemann, EuGRZ 1985, 121).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 65.83
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Der Kläger hält sich noch nicht fünf Jahre rechtmäßig im Sinne des § 8 Abs. 1 AuslG im Bundesgebiet auf; die Zeit seines Aufenthalts als Asylbewerber kann nämlich gemäß § 19 Abs. 3 AsylVfG im Rahmen des § 8 Abs. 1 AuslG nicht angerechnet werden (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 3).
  • BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 965/84
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, haben die vertraglichen Beziehungen zur Türkei nicht zur Folge, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genießen oder daß der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in diesem Sinne eingeschränkt wäre (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62; Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 -, wiedergegeben von Berkemann, EuGRZ 1985, 121).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 1 B 62.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Nichts anderes gilt für Staatsangehörige der Türkei, die mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bereits durch eine den späteren Beitritt in Aussicht nehmende Assoziation verbunden ist (vgl. z.B. Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 27; Beschlüsse vom 1. Juni 1970 - BVerwG 1 B 37.70 - und vom 1. November 1978 - BVerwG 1 CB 54.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 17, 62; ferner Beschluß vom 2. Juli 1986 - BVerwG 1 B 95.86 - m. weit. Nachw.).
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