Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 09.01.2002 - 1 Bs 75/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 21.01.2002 - 1 Bs 16/02
Vereinbarkeit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen, 27.02.2002 - 1 BS 189/01
Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung von Werbetafeln; Folgen des …
Durch die ihr von vornherein immanente Beschränkung des Umfanges des Bestandsschutzes unterscheidet sich eine befristete Baugenehmigung von einer Baugenehmigung, die - wie in den den Senatsbeschlüssen vom 21.6.2001 - 1 BS 75/01 - und vom 18.9.2001 - 1 BS 147/01 zugrundeliegenden Fällen - ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird und deshalb den (formellen) Bestandsschutz für die Vergangenheit, in der die Errichtung einer baulichen Anlage erfolgte, nicht berührt.
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