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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,65156
OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09 (https://dejure.org/2010,65156)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.05.2005 - 6 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Telekommunikationsrecht gestützt …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ein angefochtener Verwaltungsakt teilweise aufgehoben werden, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, 6 B 28.06, juris; Beschl. v. 2.5.2005, 6 B 6.05, juris;… Urt. v. 13.11.1997, BVerwGE 105, 354 ).

    Der rechtswidrige Teil des Verwaltungsakts muss aber in der Weise selbständig abtrennbar sein, dass der Verwaltungsakt im Übrigen ohne Änderung seines Inhalts sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urt. 8.7.2004, Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 13;… Urt. v. 17.2.1984, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29; Urt. 8.7.2004; Beschl. v. 2.5.2005, a.a.O.).

    Der Anspruch auf eine Teilaufhebung betrifft nicht nur gebundene Verwaltungsakte, sondern erstreckt sich auch auf Verwaltungsakte, die im Ermessen der Behörde stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, 6 B 28.06; Beschl. v. 2.5.2005, 6 B 6.05, juris;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 2. Aufl. 2006, § 113 Rdnr. 162).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 28.2.1985, NVwZ 1985, 907 ) ist es dem Beamten auf Grund seiner Treuepflicht zuzumuten, die ihm aushändigten Besoldungsmitteilungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen nachzufragen.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 28.2.1985, NVwZ 1985, 907 , juris Rn 25;… vgl: auch Urt. v. 26.5.1966, BVerwGE 24, 148 ) hat entschieden, dass den Beamten bei einer Veränderung der Besoldungsmerkmale eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und er im Rahmen seiner individuellen Kenntnisse, seiner Vorbildung und seiner ausgeübten dienstlichen Tätigkeit die Bezügemitteilungen kritisch auf ihre Richtigkeit überprüfen, auf Überzahlungen achten und bei Zweifeln Rückfrage halten muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.1990, DÖD 1990, 301 ).

  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ein angefochtener Verwaltungsakt teilweise aufgehoben werden, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, 6 B 28.06, juris; Beschl. v. 2.5.2005, 6 B 6.05, juris;… Urt. v. 13.11.1997, BVerwGE 105, 354 ).

    Der Anspruch auf eine Teilaufhebung betrifft nicht nur gebundene Verwaltungsakte, sondern erstreckt sich auch auf Verwaltungsakte, die im Ermessen der Behörde stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, 6 B 28.06; Beschl. v. 2.5.2005, 6 B 6.05, juris;… Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 2. Aufl. 2006, § 113 Rdnr. 162).

  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 24.09

    Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen; Anforderungen an die …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Dies entspricht der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, 2 B 24/09, juris), der der Senat folgt (…grds.: OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2009, 1 Bf 144/08).

    Insoweit kommt es in Anlehnung an die zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG für die Frist zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte entwickelten Grundsätze auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, die über den Rückforderungsanspruch entscheiden können; insoweit ist die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren (BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, 2 B 24/09, juris, unter Verweis auf BGH, Urt. v. 12.5.2009, VersR 2009, 989 ).

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Insoweit kommt es in Anlehnung an die zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG für die Frist zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte entwickelten Grundsätze auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, die über den Rückforderungsanspruch entscheiden können; insoweit ist die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren (BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, 2 B 24/09, juris, unter Verweis auf BGH, Urt. v. 12.5.2009, VersR 2009, 989 ).
  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Dies entspricht der Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, 2 B 24/09, juris), der der Senat folgt (grds.: OVG Hamburg, Urt. v. 10.12.2009, 1 Bf 144/08).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Besondere Bedeutung hat, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung zuzuordnen ist und in welchem Maße ein Verschulden oder Mitverschulden hierfür maßgeblich war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2005, Schütz BeamtR ES/C 5 Nr. 58; Urt. v. 27.1.1994, BVerwGE 95, 94 ; OVG Hamburg, Beschl. vom 24.9.2004, 1 Bf 242/02).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ein angefochtener Verwaltungsakt teilweise aufgehoben werden, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.5.2006, 6 B 28.06, juris; Beschl. v. 2.5.2005, 6 B 6.05, juris; Urt. v. 13.11.1997, BVerwGE 105, 354 ).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Insoweit ist maßgeblich, ob der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1985, NVwZ 1986, 745 ).
  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt. v. 28.2.1985, NVwZ 1985, 907 , juris Rn 25; vgl: auch Urt. v. 26.5.1966, BVerwGE 24, 148 ) hat entschieden, dass den Beamten bei einer Veränderung der Besoldungsmerkmale eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und er im Rahmen seiner individuellen Kenntnisse, seiner Vorbildung und seiner ausgeübten dienstlichen Tätigkeit die Bezügemitteilungen kritisch auf ihre Richtigkeit überprüfen, auf Überzahlungen achten und bei Zweifeln Rückfrage halten muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.1990, DÖD 1990, 301 ).
  • OVG Hamburg, 09.05.2011 - 1 Bf 103/10

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit kommt es in Anlehnung an die zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG für die Frist zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte entwickelten Grundsätze auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, die über den Rückforderungsanspruch entscheiden können; insoweit ist die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren (BVerwG, Beschl. vom 20.8.2009, 2 B 24/09, juris, unter Verweis auf BGH…, Urt. vom 12.5.2009, VersR 2009, 989; OVG Hamburg, Urt. v. 12.2.2010, 1 Bf 203/09;… Urt. 10.12.2009 a.a.O.).

    a.a. Weiß ein Beamter, dass er zu Unrecht Bezüge erhält, so gibt die Billigkeit regelmäßig keinen Anlass, von der Rückforderung abzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. 12.2.2010, 1 Bf 203/09;… Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209)).

  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    Rn. 82 siehe Hamburgisches OVG: Urteil vom 9.5.2011 -1 Bf 103/10 - mit Hinweis auf Urteil vom 12.2.2010 - 1 Bf 203/09 - Urteil vom 10.12.2009 - 1 Bf 144/08 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • OVG Hamburg, 27.09.2011 - 1 Bf 336/07

    Aufwendungen für radiale Stoßwellentherapie; Beihilfefähigkeit

    Die Billigkeit gibt in derartigen Konstellationen regelmäßig keinen Anlass, von der Rückforderung abzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. 12.2.2010, 1 Bf 203/09;… Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209)).
  • VG Arnsberg, 24.08.2012 - 13 K 3278/11

    Klage eines ehemaligen Ruhestandsbeamten gegen Rückforderung von zu Unrecht …

    Rn. 40 BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 -, juris; vorgehend: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09 - (nicht veröffentlicht),.
  • VG Köln, 22.05.2023 - 3 K 5782/20
    Rn. 45 Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 203/09, BeckRS 2012, 52994, beck-online.
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