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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 225/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40031
OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 225/09 (https://dejure.org/2010,40031)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2010 - 1 Bf 225/09 (https://dejure.org/2010,40031)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 1 Bf 225/09 (https://dejure.org/2010,40031)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 09.05.2011 - 1 Bf 103/10

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Billigkeitsentscheidung

    Bei Beträgen dieser Größenordnung ist angesichts des Einkommens des Klägers anzunehmen, dass sie der Beamte im Rahmen seiner normalen Lebensführung verbraucht (vgl. VV zu § 12 BBesG 12.2.12; OVG Hamburg, Urt. vom 12.2.2010, 1 Bf 225/09).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 28.6.1990, DÖD 1990, 301;… Urt. vom 28.2.1985, a.a.O., juris Rn 25;… vgl. auch Urt. vom 26.5.1966, BVerwGE 24, 148; vgl. auch OVG Hamburg…, Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209; Urt. vom 12.2.2010, 1 Bf 225/09) hat entschieden, dass den Beamten bei einer Veränderung der Besoldungsmerkmale eine erhöhte Prüfungspflicht trifft.

  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 203/09
    Anders als in Fällen, in denen die Schichtzulage gänzlich entfallen war (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 12.2.2010, 1 Bf 225/09), konnte er aus der über mehrere Jahre in den Besoldungsmitteilungen aufgeführten Position "Schichtzulage" allein noch nicht auf eine Überzahlung schließen.

    Viel spricht dafür, dass sich diese Überzahlung dem Kläger geradezu aufdrängte, weil er - möglicherweise aus Krankheitsgründen - während dieses Zeitraums überhaupt keinen Schichtdienst geleistet hat und er deshalb nach dem Billigkeitsmaßstab nicht schutzwürdig ist (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 12.2.2010, 1 Bf 225/09).

  • OVG Hamburg, 27.04.2012 - 1 Bf 188/10

    Verjährung eines Besoldungsanspruches; grob fahrlässige Unkenntnis der …

    Bei einer Veränderung der Besoldungsmerkmale trifft den Beamten eine erhöhte Prüfungspflicht (…BVerwG, Urt. v. 28.6.1990, DÖD 1990, 301; OVG Hamburg…, Urt. vom 10.12.2009, 1 Bf 144/08, NordÖR 2010, 209; Urt. vom 12.2.2010, 1 Bf 225/09;… Urt. v. 9.5.2011, 1 Bf 103/10).
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