Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellung der Identität eines Staatsangehörigen der Elfenbeinküste; Polizeiliches Einschreiten zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.02.2000 - 4 VG 2471/99
- OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 276
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
Auszug aus OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 15.07.1998 - 2 BvR 446/98-, NJW 1999 S. 273; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12/97, NVwZ 1999 S. 991). - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 15.07.1998 - 2 BvR 446/98-, NJW 1999 S. 273; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6;… Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12/97, NVwZ 1999 S. 991). - BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00
Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 15.07.1998 - 2 BvR 446/98-, NJW 1999 S. 273; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6;… Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12/97, NVwZ 1999 S. 991). - OVG Berlin, 04.12.1985 - 1 B 37.84
Auszug aus OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00
Es muss ausreichen, wenn aufgrund objektiver, der Nachprüfung zugänglichen Tatsachen an dem ins Auge gefassten "gefährlichen Ort" nach früheren polizeilichen Erkenntnissen dort Straftaten begangen werden (so Begr. des HmbPolDVG, BüDrs 13/5422 S. 23 zur Razzia, die ebenfalls von § 4 Abs. 1 Ziff. 2 HmbPolDVG erfasst wird; OVG Berlin, Urt. v. 04.12.1985 - 1 B 37/84, NJW 1986 S. 3223;… Alberts/Merten, Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei, 2. Aufl. 1998, § 4 HmbPolDVG Rdn. 5;… Schmidbauer/Steiner/Roese, BayPAG, 1999, S. 195, Art. 13, Rdn. 6;… Berner/Köhler, Polizeiaufgabengesetz, 16. Aufl., 2000, Art. 13 BayPAG, Rdn. 5).
- OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21
Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli …
Wie bereits ausgeführt, ist es aufgrund des präventiven, auf die Strafverfolgungsvorsorge gerichteten Normzwecks ausreichend, wenn nachprüfbare Tatsachen dafür vorliegen, dass entsprechende Straftaten in der Vergangenheit begangen worden sind und weiterhin begangen werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002, 1 Bf 301/00, NVwZ-RR 2003, 276, 277).Für die Feststellung eines "gefährlichen Ortes der Betäubungsmittelkriminalität" im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2a) PolDVG a. F. ist das Vorliegen von objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen, schuldhaften und strafgerichtlich rechtskräftig festgestellten Betäubungsmittelstraftaten nicht erforderlich (OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002, 1 Bf 301/00, NVwZ-RR 2003, 276, 277).
- VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18
Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde …
Rn. 57 aa) Die Durchsuchung der Person des Klägers sowie seiner mitgeführten Sachen war nicht von (§ 30 Nr. 1 i.V.m.) § 29 Abs. 1 Nr. 3 PolG gedeckt, da die Straßenbahnhaltestelle "Stadttheater" im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Durchsuchung kein "gefährlicher Ort" war und der diesen Ort lediglich passierende Kläger sich dort auch nicht "aufgehalten" hat (…vgl. dazu BeckOK Polizeirecht Baden-Württemberg, 13. Ed. 2018, § 29 Rn. 26; Hamburgisches OVG, Urteil vom 23.08.2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276). - OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg; …
Rn. 25 Auch wenn eine Identitätsfeststellung an sich keinen gewichtigen Grundrechtseingriff darstellt (…SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 24), hat das Verwaltungsgericht den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass angesichts der Gesamtumstände, wie der großen Anzahl von Polizeibeamten, der daraus resultierenden Wirkung nach außen sowie der darauffolgenden Maßnahmen, wie der Durchsuchung (…vgl. auch: SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 25), von einem gewichtigen Eingriff auszugehen sei (für die Identitätsfeststellung bejaht auch in: OVG Hamburg, Urt. v. 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276 f.). - VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle …
Rn. 19 Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich der Kläger schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (…vgl. zum Vorstehenden ausführlich auch die Revisionsentscheidung im "Tübinger Fall": BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl 1997, 761; zum Rehabilitationsinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, vgl. ferner: BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 [Versammlungsverbot]; Beschl. v. 30.4.1997 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163 [strafrichterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 [vollstreckungsrechtliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002 - 1 Bf 301/00 - NVwZ-RR 2003, 276 [Identitätsfeststellung eines Straßenpassanten], in diesem Sinne schließlich auch für ein Rehabilitationsinteresse allein wegen des Grundrechtseingriffs: Bader, Aktuelles Verwaltungsprozessrecht, JuS 2005, 126/127). - VGH Bayern, 28.09.2009 - 10 BV 06.3419
Hinreichende Beachtung der familiären und privaten Bindungen des Klägers im …
Ein genehmigungsfreier Aufenthalt eines hier geborenen Kindes steht zumindest dann, wenn die Behörde diesen nicht beschränkt, der Genehmigung zum Familiennachzug gleich (vgl. BVerwG vom 15.7.1997 InfAuslR 1998, 4; BayVGH vom 15.11.2001 InfAuslR 2002, 494).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".