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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Bf 317/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38583
OVG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Bf 317/03 (https://dejure.org/2004,38583)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2004 - 1 Bf 317/03 (https://dejure.org/2004,38583)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2004 - 1 Bf 317/03 (https://dejure.org/2004,38583)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 09.12.2009 - 5 Bf 269/04

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Ablehnung einer …

    Auch später ging das Oberverwaltungsgericht von der Fortgeltung der ZEVO aus, so für den Zeitraum Januar 2001 (Urt. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es bislang stets abgelehnt hat, ein - ggf. teilweises - Außerkrafttreten von Zweckentfremdungsverordnungen anzunehmen, wenn sich die Wohnraumversorgung nur in Teilbereichen einer Gemeinde verbessert hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, NJW 1980, 1970 - zu Hamburg; Beschl. v. 13.3.2003, Buchholz 454.51 Nr. 26; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03).

    Außerdem differenziert die Zweckentfremdungsverordnung nicht zwischen verschiedenen Arten des Wohnraumes (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03; v. 21.1.2002, 1 Bs 16/02).

  • OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg

    Das Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 26.7.2006 - 1 BvR 1326/04 - hat verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil v. 9.7.2003, 12 VG 589/2001, und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss v. 29.4.2003, 1 Bf 317/03, für den Zeitpunkt Januar 2001 von der Fortgeltung der Zweckentfremdungsverordnung ausgegangen sind.
  • BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1326/04

    Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum

    gegen a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 - 1 Bf 317/03 -,.
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