Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Bf 317/03 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.07.2003 - 12 VG 589/01
- OVG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Bf 317/03
- BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1326/04
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Hamburg, 09.12.2009 - 5 Bf 269/04
Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Ablehnung einer …
Auch später ging das Oberverwaltungsgericht von der Fortgeltung der ZEVO aus, so für den Zeitraum Januar 2001 (Urt. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03).Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es bislang stets abgelehnt hat, ein - ggf. teilweises - Außerkrafttreten von Zweckentfremdungsverordnungen anzunehmen, wenn sich die Wohnraumversorgung nur in Teilbereichen einer Gemeinde verbessert hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, NJW 1980, 1970 - zu Hamburg; Beschl. v. 13.3.2003, Buchholz 454.51 Nr. 26; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03).
Außerdem differenziert die Zweckentfremdungsverordnung nicht zwischen verschiedenen Arten des Wohnraumes (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.2004, 1 Bf 317/03; v. 21.1.2002, 1 Bs 16/02).
- OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05
Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg
Das Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 26.7.2006 - 1 BvR 1326/04 - hat verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil v. 9.7.2003, 12 VG 589/2001, und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss v. 29.4.2003, 1 Bf 317/03, für den Zeitpunkt Januar 2001 von der Fortgeltung der Zweckentfremdungsverordnung ausgegangen sind. - BVerfG, 26.07.2006 - 1 BvR 1326/04
Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum
gegen a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 - 1 Bf 317/03 -,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".