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| OVG Hamburg, 25.06.2001 - 1 Bf 64/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erledigung einer auf Zeit übertragenen Schulleitung nach Zusammenlegung vom zwei Schulen; Beschränkung des Berufungszulassungsverfahrens ausschließlich auf den der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Streitgegenstand; Besoldungsrechtliche Einstufung eines ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.11.2000 - 13 VG 3318/99
- OVG Hamburg, 25.06.2001 - 1 Bf 64/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
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- OVG Hamburg, 08.01.2025 - 6 Bs 157/24
Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts bei Scheinehe; …
Denn eine derartige Erweiterung oder Auswechselung des Prozessstoffs stünde nicht im Einklang mit den Vorschriften über das Beschwerdeverfahren in Eilsachen, wie sie durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) in Kraft getreten sind (…ebenso OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2002, 18 B 1136/02, AuAS 2002, 257, juris Rn. 7;… vgl. auch bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002, 4 Bs 257/02, NordÖR 2003, 241, juris Rn. 10; ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Berufung OVG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2001, 1 Bf 64/01, DÖD 2002, 176, juris Rn. 3; v. 20.3.2003, 3 Bf 9/03, n.v., und für das frühere Beschwerdezulassungsverfahren OVG Hamburg, Beschl. v. 10.8.1999, 4 Bs 26/99, n.v.). - OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03
Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von …
Denn eine derartige Erweiterung oder Auswechselung des Prozessstoffs stünde nicht im Einklang mit den Vorschriften über das Beschwerdeverfahren in Eilsachen, wie sie durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) in Kraft getreten sind (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2002, AuAS 2002 S. 257; vgl. auch bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002, NordÖR 2003 S. 241; ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Berufung OVG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2001 - 1 Bf 64/01 - v. 20.3.2003 - 3 Bf 9/03, m.w.N., und für das frühere Beschwerdezulassungsverfahren OVG Hamburg, Beschl. v. 10.8.1999 - 4 Bs 26/99).
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