Rechtsprechung
| BVerfG, 15.02.1990 - 1 BvR 1211/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
Petra Jäschke
Zu diesem Zeitpunkt entsprach es bereits ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 23 BVerfGG, dass die Begründung wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und innerhalb der Fristen erfolgen muss (BVerfGE 21, 359, 360; 24, 252, 258; 29, 21, 22; BVerfG/K, Beschlüsse v. 15.2.1990 - 1 BvR 1211/89 - und 12.1.1993 - 1 BvR 1622/92 - jeweils juris). - BVerfG, 08.09.2005 - 2 BvR 824/05
Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Frist zur Einlegung einer …
Der spätere Berichtigungsbeschluss vom 18. April 2005 hinderte den Lauf der Monatsfrist nicht (vgl. hierzu Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1990 - 1 BvR 1211/89 -, veröffentlicht in juris). - LSG Bayern, 15.10.2019 - L 20 KR 122/19
Rechtsmittelfrist bei Berichtigung einer gerichtlichen Entscheidung
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die ursprüngliche Entscheidung insgesamt nicht klar genug gewesen ist, um die Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln des Rechtsmittelführers zu sein, wobei von einer Klarheit im genannten Sinn dann auszugehen ist, wenn "bei durchschnittlicher Sorgfalt ohne weiteres [zu] erkennen" (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 09.12.1983, V ZR 21/83) ist, was mit der (später noch berichtigten) Entscheidung gewollt war (zu der Thematik der Rechtsmittelfrist bei berichtigten Entscheidungen vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 15.02.1990, 1 BvR 1211/89, und vom 08.09.2005, 2 BvR 824/05; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 27.07.2004, IX R 44/01; BGH, Urteile vom 26.10.1976, VI ZR 249/75, vom 10.03.1981, VI ZR 236/79, vom 09.12.1983, V ZR 21/83, und vom 09.11.1994, XII ZR 184/93, sowie Beschlüsse vom 17.01.1991, VII ZB 13/90, und vom 05.11.1998, VII ZB 24/98; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschlüsse vom 22.03.1991, 7 B 30/91, und vom 06.05.2010, 6 B 48/09; Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 28.01.2004, B 6 KA 95/03 B). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.2024 - VerfGH 21/24
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung des …
Mangels zusätzlicher oder erstmaliger Belastungswirkung hatte der Berichtigungsbeschluss auch keinen Einfluss auf den Lauf der Beschwerdefrist (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - 1 BvR 1211/89, juris, Rn. 3, …und vom 8. September 2005 - 2 BvR 824/05, juris, Rn. 3).
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