Rechtsprechung
| BVerfG, 10.01.1979 - 1 BvR 1276/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz
Gegenüber dem Vertrauen des Rückerstattungsberechtigten auf den Fortbestand seiner Anmeldung ist deshalb eine Regelung verfassungsrechtlich nicht zu mißbilligen, die durch das Erfordernis einer "Konkretisierung" der geltend gemachten Ansprüche die ordnungsgemäße und endgültige Abwicklung der Wiedergutmachung in angemessener Zeit fördern soll (vgl. BVerfGE 53, 115, 132 f; BVerfG, Beschl. v. 10. Januar 1979 - 1 BvR 1276/78; ferner Beschl. v. 9. Oktober 1981 - 2 BvR 1398/80). - BGH, 04.05.1982 - IX ZB 4/82
Angabe eines konkret den Entschädigungsanspruch betreffenden Beweismittels - …
Eine gesetzwidrige Verwaltungsübung bindet die Gerichte nicht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. Januar 1979 - 1 BvR 1276/78). - BGH, 15.05.1979 - IX ZB 177/77
Rechtsmittel
Die besondere Organisation der Entschädigungsbehörden Nordrhein-Westfalens - Aufspaltung in Antrags-(Ermittlungs-) und Entschädigungsbehörde - und deren vom Gesetz abweichende Verwaltungsübung rechtfertigen die Nichtanwendung des § 190 a Abs. 1 mit § 190 Nr. 1-4 BEG unter keinem Gesichtspunkt (BGH RzW 1978, 66; BVerfG, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 1 BvR 1276/78). - BGH, 25.09.1980 - IX ZR 85/77
Umfang der Beweispflicht bei der Entschädigung aufgrund eines Verfolgungsleidens
Auf die besonderen Zuständigkeitsregelungen im Lande Nordrhein-Westfalen kam es dabei ebensowenig an wie auf die abweichende Verwaltungspraxis der Landesrentenbehörde in Düsseldorf (BGH RzW 1978, 66; BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1979 - 1 BvR 1276/78).
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