Rechtsprechung
| BVerfG, 10.11.1999 - 1 BvR 1298/99 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- BFH, 21.06.1999 - VII B 116/99
- BVerfG, 10.11.1999 - 1 BvR 1298/99
Wird zitiert von ...
- BFH, 15.01.2002 - VII B 273/01
Vertretungszwang
Diese vom BFH zu Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, der Vorgängerregelung des § 62a FGO, getroffene Entscheidung (…vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 VII B 116/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N.), die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht beanstandet worden ist (BVerfG-Beschluss vom 10. November 1999 1 BvR 1298/99, nicht veröffentlicht), gilt erst recht, nachdem der Vertretungszwang vor dem BFH --unter Ausweitung des zur Vertretung berechtigten Personenkreises-- durch § 62a FGO zum 1. Januar 2001 in Dauerrecht übergeleitet worden ist.
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