Rechtsprechung
| BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 46/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Anerkennung freiwillig nachgezahlter Versicherungsbeiträge als Pflichtbeiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LSG Bayern, 15.12.1970 - L 16 An 175/69
- BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 46/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 36, 120
- NJW 1974, 310
- DB 1974, 192
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Sozialversicherung
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 46/71
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 26. November 1964 (BVerfGE 18, 257 ) den völligen Ausschluß des Arbeitnehmers, der bei seinem Ehegatten beschäftigt ist, von der gesetzlichen Rentenversicherung für verfassungswidrig erklärt.Der Gesetzgeber habe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 257 ) in der Weise Rechnung getragen, daß er die Ehegatten-Arbeitnehmer für die Zukunft in die Pflichtversicherung einbezogen habe.
Der Gesetzgeber hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1964 (BVerfGE 18, 257 [268 ff.]) in der Weise Rechnung getragen, daß er für die Zukunft die Pflichtversicherung der Ehegatten-Arbeitnehmer unter Einräumung einer befristeten Befreiungsmöglichkeit einführte und denjenigen, die sich nicht befreien ließen, unter bestimmten Voraussetzungen die Nachentrichtung von Beiträgen für die bis zum 1. Januar 1956 zurückliegende Zeit gestattete.
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Wenn er zur Erreichung dieses Ziels das Konzept der abgeleiteten Versorgung - zulässigerweise - dadurch ersetzte, daß er dem ausgleichsberechtigten Ehegatten mit Hilfe des Versorgungsausgleichs den Eintritt in das System der sozialen Sicherung als selbständiger Versicherter ermöglicht, durfte er dabei auch die Strukturprinzipien dieser Versicherung gelten lassen (vgl. BVerfGE 36, 120, 123 f) [BVerfG 17.10.1973 - 1 BvR 46/71], also die nunmehr selbständigen Versicherungsverhältnisse einem jeweils eigenen Versicherungsrisiko unterwerfen. - BFH, 07.02.1990 - X R 63/87
Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer - …
Mit der Einführung des gesetzlichen Sozialversicherungswahlrechts für Arbeitnehmer-Ehegatten durch das Zweite Rentenversicherungs-Änderungsgesetz vom 23. Dezember 1966 (BGBl I 1966, 745 - 2. RVÄndG -) wurde für die Klägerin die - auch steuerrechtlich zu beachtende (Urteil in BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112) - Möglichkeit eröffnet, aufgrund eines bis zum 31. Dezember 1967 zu stellenden Antrags die Beiträge zur Rentenversicherung für die Beschäftigungszeit vom 1. Mai 1965 bis zum 31. Dezember 1966 nachzuentrichten (Art. 2 § 2 2. RVÄndG; vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Oktober 1973 1 BvR 46/71, BVerfGE 36, 120 [BVerfG 17.10.1973 - 1 BvR 46/71]). - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 136/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Versorgungsanwartschaften aus …
Wenn nämlich der Gesetzgeber das verfassungsmäßige Ziel, dem sozial schwächeren Ehegatten für den Fall der Scheidung eine soziale Grundsicherung zu vermitteln und ihm damit für den Bereich der Altersversorgung zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu verhelfen, dadurch - zulässigerweise - erreichen will, daß er ihm mit Hilfe des Versorgungsausgleichs den Eintritt in das System der sozialen Sicherung als selbständiger Versicherter ermöglicht, darf er dabei auch die Strukturprinzipien dieser Versicherung gelten lassen (vgl. BVerfGE 36, 120, 123 f) [BVerfG 17.10.1973 - 1 BvR 46/71], also die nunmehr selbständigen Versicherungsverhältnisse einem jeweils eigenen Versicherungsrisiko unterwerfen.
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