Rechtsprechung
| BVerfG, 27.08.1987 - 1 BvR 472/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- EGMR, 17.02.2011 - 12884/03
Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen …
Der Steuerpflichtige wird durch sie nicht deshalb unzumutbar belastet, weil er durch die Preisgabe der fehlenden Zugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft diese nach seiner Auffassung mittelbar unterstützen muss [Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 27. August 1987, 1 BvR 472/85, über den konfessionslosen kirchensteuerabzugspflichtigen Arbeitgeber - siehe H.-L.J. ./. Deutschland, Nr. 13418/87, Entscheidung der Kommission vom 13. Oktober 1988, nicht veröffentlicht)]. - VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09
Kirchenlohnsteuer
Rn. 31 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 17.2.1977 = BVerfGE 44, 103; BVerfG vom 23.10.1978 = BVerfGE 49, 375; BVerfG vom 27.8.1987 Az. 1 BvR 472/85; BVerfG NVwZ 2001, 909; BVerfG vom 30.9.2002 Az. 1 BvR 1744/02) und des Bundesfinanzhofs (BFH vom 12.7.1968 = NJW 1969, 632; BFH vom 4.7.1975 = BFHE 116, 485; BFH vom 9.8.2000 Az. VI B 23/99; BFH vom 31.7.2002 Az. VI B 25/02) wurde die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs wiederholt bestätigt.
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