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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.07.2003 - 1 C 03.1487   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,65080
VGH Bayern, 07.07.2003 - 1 C 03.1487 (https://dejure.org/2003,65080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2003 - 1 C 03.1487 (https://dejure.org/2003,65080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 1 C 03.1487 (https://dejure.org/2003,65080)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23

    Anhörungsrüge; Beginn der 2-Wochen-Frist; Zurechnung der Kenntnis des …

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung formaler Voraussetzungen abhängig zu machen, zu denen auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten gehören kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 09.07.2020 - 4 B 973/20 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 07.07.2003 - 1 C 03.1487 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG…, Beschluss vom 02.08.2010 - 5 E 37/10 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 CS 13.2521

    Anhörungsrüge; Vertretungszwang

    Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen nur ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, gesichteter und in rechtlicher Hinsicht geprüfter Streitstoff vorgetragen und so in den höheren Instanzen ein konzentriertes Prozessieren ermöglicht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2003 -1 C 03.1487 - juris - Rn. 3;… SächsOVG, B.v. 2.8.2010 - 5 E 37/10 - juris - Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.10.2011 - 10 ZB 11.2384

    Anhörungsrüge; Verwerfung als unzulässig; Verfassungsmäßigkeit des …

    Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen nur ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, gesichteter und in rechtlicher Hinsicht geprüfter Streitstoff vorgetragen und so in den höheren Instanzen ein konzentriertes Prozessieren ermöglicht wird (vgl. BayVGH vom 07.07.2003 Az. 1 C 03.1487 RdNr. 3; SächsOVG vom 02.08.2010 Az. 5 E 37/10 RdNr. 5).
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