Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1977 - XIII A 75/77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117).Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht den Fortbestand einer Gewerbeanzeige nur als Indiz für eine Gewerbeausübung, nicht aber als Beweis für die Fortführung eines Gewerbes seiner Beurteilung zugrunde gelegt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 4 A 2649/13
Auslegung des Gewerbebegriffs; Gewerbeausübung durch Verwaltung und Nutzung des …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, GewArch 1982, 301 (Kurzwiedergabe) = juris, Rn. 13,. - BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Der beschließende Senat hatte sich in dem von dem Kläger in diesem Zusammenhang herangezogenen Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - (GewArch 1982, 301 ) nicht mit einer bevorstehenden Betriebsaufnahme zu befassen, sondern mit der Frage, ob ein tatsächlich ausgeübtes Gewerbe bei Erlaß der Untersagungsverfügung bereits aufgegeben war.
- OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit
Vielmehr muss das Gewerbe auch noch zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung ausgeübt werden (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, juris Rn. 11 ff.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Juni 1991 - 4 A 258/90 -, juris Rn. 7 ff;… Heß, in: Friauf, GewO, Stand: Dezember 2018, § 35 Rn. 311 ff, 322;… a. A. Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: 81. EL März, 2019, § 35 Rn. 25, wonach es auf den Zeitpunkt der Einleitung des Untersagungsverfahrens ankommen soll). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2021 - 4 A 3191/19
Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen die bestandskräftige …
Rn. 10 vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.4.2016 - 6 S 29/16 -, GewArch 2016, 347 = juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.1.1998 - 5 Ss (OWi) 11/98 - (OWi) 13/98 I -, GewArch 1998, 240 = juris, Rn. 16,.Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, GewArch, 1982, 301 = juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2016 - 4 A 2649/13 -, juris, Rn. 13 f., m. w. N.
Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteile vom 2.2.1982 - 1 C 1.78 -, juris, Rn. 13, und vom 14.7.2003 - 6 C 10.03 -, NVwZ 2004, 103 = juris, Rn. 20.
- VGH Bayern, 27.08.2018 - 22 ZB 18.1562
Tatsächliche Gewerbeausübung als Voraussetzung einer erweiterten …
Auf diese Indizwirkung kam es aber in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall nicht an, weil positiv festgestellt worden war, dass das angemeldete Gewerbe - entgegen dieser Anmeldung - tatsächlich niemals ausgeübt worden war (vgl. auch BVerwG, U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).So kann der Fortbestand einer Gewerbeanmeldung ein grundsätzlich taugliches Indiz für die Fortführung eines Gewerbes sein (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).
- VG Schleswig, 27.12.2021 - 12 B 42/21 § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt voraus, dass das Gewerbe, dessen Ausübung untersagt werden soll, noch im Zeitpunkt der Untersagungsverfügung tatsächlich ausgeübt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, Rn. 11).
Die Beweislast für die tatsächliche Ausübung des Gewerbes liegt bei der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1982, a. a. O., Rn. 13).
Diese Abhängigkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung von der Untersagung eines tatsächlich ausgeübten Gewerbes kommt sprachlich durch die zweimalige Verwendung des Wortes "auch" in Satz 2 des § 35 Abs. 1 GewO zum Ausdruck und wird zudem durch den historisch gewachsenen Gesetzeszweck bestätigt, in erster Linie tatsächlich ausgeübte Gewerbe zu erfassen und nur in verfahrensmäßiger Verbindung mit einer solchen Untersagung zur Vermeidung des Ausweichens in andere Gewerbe das Verbot auf zukünftige mögliche gewerbliche Betätigung zu erstrecke (…vgl. BVerwG, Urteil vom Urteil vom 16. März 1982, a. a. O., Rn. 22 und Beschluss vom 2. Februar 1982, a. a. O., Rn. 15).
- VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85
Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in …
Dabei wird allerdings davon auszugehen sein, daß -- bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- im Regelfall das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auf "Null" reduziert und eine Betriebsuntersagung die einzig sachgerechte Ermessensentscheidung sein wird, da die Behörde den Betrieb eines Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle -- jedenfalls bei formeller und materieller Illegalität -- regelmäßig nicht dulden kann (VGH Baden-Württemberg, GewArch 1970, 149; OVG Lüneburg, GewArch 1976, 125; OVG Nordrhein-Westfalen, GewArch 1978, 28; VG Oldenburg, GewArch 1978, 226; BayVGH, GewArch 1981, 14; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1982, 302;… Siegert/Musielak, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 16 HwO; Pauly, GewArch 1985, 10 ff; Frotscher, JUS 1983, 524 ff). - LAG Hessen, 26.06.2006 - 10 Sa 1874/05
Arbeitgeberstellung - Indiz einer Gewerbeanmeldung für Mitgesellschafter einer …
Sie ist lediglich ein Indiz für die Gewerbeausübung (vgl. BVerwG 02. Februar 1982, GewArch 1982, 302). - OVG Sachsen, 21.10.2013 - 3 A 639/12
Zur Zulässigkeit einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung
Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt grundsätzlich voraus, 18 dass das Gewerbe, dessen Ausübung untersagt werden soll, noch im Zeitpunkt der Untersagungsverfügung tatsächlich ausgeübt wird (…BVerwG, Urt. v. 14. Juli 2003 a. a. O.; Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, GewArch 1982, 302). - VG Göttingen, 08.02.2017 - 1 A 172/16
Freier Beruf; Gewerbe; Gewerberegister; Löschungsanspruch
- OVG Niedersachsen, 18.06.1997 - 7 L 6029/95
Untersagung der Gewerbeausübung; Ausspruch gegenüber dem Vertretungsberechtigten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".