Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82
Hat der Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten, nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -). - BVerwG, 30.06.1982 - 1 C 56.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 1 C 1.82
Hat der Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen aufgeworfen, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten, nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18
Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild; Stadtgestalt; …
Rn. 59 Die beim Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung vorzunehmende Abwägung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufzustellen ist, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (…vgl. Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Rn. 37 zu § 172; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 1983 - 1 C 1.82 - DÖV 1983, 640 ;… a.A. OVG Münster, a.a.O., S. 2598 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2025 - 2 A 7.23
OVG bestätigt Erhaltungsverordnung für das Quartier 112 in Berlin-Mitte
Rn. 64 Die beim Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung vorzunehmende Abwägung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufzustellen ist, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (…vgl. Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 37; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 1983 - 1 C 1.82 - DÖV 1983, 640 ).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.