Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis - Pass - Ablauf der Geltungsdauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.11.1987 - 1 K 3472/86
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 1 S 3183/87
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 1947/87
Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen durch ungültigen Paß oder Paßersatz
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Es hebt mithin in diesem Zusammenhang auch nicht auf den "Gedanken der Bewährung" (VGH Mannheim, InfAuslR 1989, 82 ) in dem Sinne ab, daß dem Ausländer nichts vorzuwerfen ist, er insbesondere alles Zumutbare getan hat, damit sein Aufenthalt mit den Gesetzen in Einklang steht.Die Frage, ob ein Ausländer die Unterbrechung des nach § 8 Abs. 1 erforderlichen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalts durch einen bei Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Passes zu stellenden Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis und der mit diesem Antrag grundsätzlich verbundenen Fiktion eines erlaubten Aufenthalts gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 oder 3 AuslG vermeiden kann, wie das Berufungsgericht annimmt (ablehnend BayObLG, VerwRspr. Bd. 32, 351 ; VGH Mannheim, InfAuslR 1989, 82 ; ebenso Nr. 30 AuslVwV zu § 21), bedarf keiner Entscheidung, da der Kläger einen solchen Antrag nicht gestellt hat.
- BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84
Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).Die besondere Vergünstigung der Aufenthaltsberechtigung soll nur solchen Ausländern zugute kommen, die einen langfristigen Aufenthalt und somit eine engere Verbundenheit mit der Bundesrepublik Deutschland aufweisen und deren Aufenthalt überdies während der für die Gewährung der Vergünstigung maßgeblichen Zeit stets den besonderen für Ausländer geltenden Vorschriften entsprochen hat (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - a.a.O.).
- BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68
Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Fehl geht daher auch der Hinweis des Klägers auf die - hier nicht einschlägige - Rechtsprechung des Bundesgerichshofs zur Strafbarkeit eines Zuwiderhandelns gegen später mit Rechtsbehelfen angegriffene Verkehrszeichen (BGHSt 23, 86 [BGH 23.07.1969 - 4 StR 371/68]).
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87
Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis bei Ablauf der Geltungsdauer des Passes des Ausländers und zur Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des § 8 Abs. 1 AuslG in einem solchen Falle (wie Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 -). - BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78
Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Eines derartigen Beschlusses bedarf es aber nicht, wenn der Beteiligte nach der Antragstellung auf mündliche Verhandlung verzichtet, weil er sich in diesem Fall der Möglichkeit zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vorabentscheidung über seinen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO begibt (Beschluß vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106). - BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Das Berufungsgericht hat mit Einverständnis der Beteiligten nach § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden, über einen nach Verzicht auf mündliche Verhandlung schriftsätzlich gestellten neuen Beweisantrag ist zwar ebenfalls durch einen gesonderten Beschluß vor der Sachentscheidung zu befinden (BVerwGE 15, 175 [BVerwG 28.11.1962 - IV C 113/62]). - BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 160.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Insbesondere kommt es auch für das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis infolge des Ungültigwerdens des Passes nicht auf ein Verschulden des Betroffenen an (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80; VGH Mannheim, InfAuslR 1987, 148 ; 1989, 82 ; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand: März 1989, § 9 AuslG Anm. 3; Huber, NJW 1987, 3045 ;… Kanein-Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 9 AuslG RdNr. 3; Schwab, InfAuslR 1987, 326). - BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80
Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10). - VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 11 S 805/87
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines Aids-Kranken
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Insbesondere kommt es auch für das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis infolge des Ungültigwerdens des Passes nicht auf ein Verschulden des Betroffenen an (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80; VGH Mannheim, InfAuslR 1987, 148 ; 1989, 82 ; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand: März 1989, § 9 AuslG Anm. 3; Huber, NJW 1987, 3045 ;… Kanein-Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 9 AuslG RdNr. 3; Schwab, InfAuslR 1987, 326). - VGH Baden-Württemberg, 12.01.1987 - 13 S 2893/86
Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung trotz kurzfristiger Ungültigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Insbesondere kommt es auch für das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis infolge des Ungültigwerdens des Passes nicht auf ein Verschulden des Betroffenen an (Beschluß vom 17. September 1986 - BVerwG 1 B 160.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 80; VGH Mannheim, InfAuslR 1987, 148 ; 1989, 82 ; Kloesel-Christ, Deutsches Ausländerrecht, Stand: März 1989, § 9 AuslG Anm. 3; Huber, NJW 1987, 3045 ;… Kanein-Renner, Ausländerrecht, 4. Aufl., 1988, § 9 AuslG RdNr. 3; Schwab, InfAuslR 1987, 326). - OLG Karlsruhe, 04.06.1982 - 1 Ss 117/82
- BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 65.83
- BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer …
Außerdem würde sich im Rahmen des den Behörden bei den Entscheidungen über die Ausweisung (§ 10 AuslG) bzw. die Einbürgerung (§ 8 RuStAG) eingeräumten Ermessens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auswirken, daß gegegenüber einem langjährigen, nicht zu beanstandenden Aufenthalt eine kurzfristige Unterbrechung seiner Rechtmäßigkeit lediglich infolge eines Paßverlustes nicht ins Gewicht fällt (vgl. dazu auch Urteile vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 und 1 C 1.89 -). - BVerwG, 25.10.1989 - 1 ER 627.89
Unbegründeter Prozesskostenhilfeantrag - Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 …
Abgesehen davon hat der beschließende Senat in seinen Urteilen vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 (InfAuslR 1989, 264) und BVerwG 1 C 1.89 - bereits klargestellt, daß für die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG auf den Ablauf der in dem Paß des Ausländers vermerkten Geltungsdauer abzustellen ist und daß darin kein Eingriff in die Personalhoheit des Heimatstaates des Ausländers liegt.
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