Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1966 - I C 103.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 30.08.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 26.06.1967 - I C 103.62
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 30.08.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 26.06.1967 - I C 103.62
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 05.04.1974 - I B 71.73
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - [Buchholz 355 Nr. 16]; Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [Buchholz 355 Nr. 21 - DÖV 1970, 825 = JR 1971, 123 = GewArch.Durch die Rechtsprechung (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - [a.a.O.] und Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [a.a.O.]) ist weiterhin geklärt, daß die in § 14 Abs. 1 der 1. RBerAusfV getroffene Regelung nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.
Nach Auffassung des beschließenden Senats (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - [a.a.O.]) ist bei der Prüfung, ob ein Rechtsbeistand sich als unzuverlässig erwiesen hat, solchen Handlungen besonderes Gewicht beizumessen, die dem Hauptziel des Rechtsberatungsgesetzes widersprechen, das auf den Schutz der Bevölkerung vor Schädigungen durch Rechtsberater gerichtet ist, die ihren beruflichen Aufgaben nicht gewachsen sind oder sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bieten.
- BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157 …
In seinem Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - hat der Senat entschieden, daß der Begriff der Unzuverlässigkeit in Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mitgeprägt sei.Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 -, die vom Kläger mit der Behauptung herangezogen wird, das Berufungsgericht sei davon durch die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abgewichen, betrifft einen tatsächlich anders gelagerten Fall.
- BVerwG, 25.09.1984 - 5 B 162.83
Versäumung der Frist für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Daß die Aufsichtsbehörde in Ausübung ihres Rechts, vom Aufsichtspflichtigen Auskünfte über die von der Aufsicht erfaßte Tätigkeit zu verlangen, nicht nur Berichte anfordern kann, sondern - je nach Lage des einzelnen Falles - auch die Möglichkeit hat, den Rechtsbeistand vorzuladen und Prüfungen in seiner Kanzlei vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - (Buchholz 355 RBMG Nr. 16) ausgeführt.Auch werden durch den im Rahmen der Rechtsbeistands auf sieht bestehenden Offenlegungszwang keine Grundrechte verletzt (s. auch zur Vereinbarkeit der Auskunftspflicht des Rechtsbeistandes mit Art. 12 GG Urteil vom 19. April 1966, a.a.O.), weil die Pflicht zur Offenlegung wie die Aufsichtsregelung insgesamt durch das Ziel des Rechtsberatungsgesetzes gerechtfertigt ist, den Schutz der Rechtsuchenden und die reibungslose Abwicklung des Rechtsverkehrs zu sichern (vgl. zu dieser Zielsetzung BVerwGE 59, 138 [140 f., 142]).
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Rechtsberatung - Aufsicht - Pflichtgemäßes Ermessen - Regelmäßige …
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ;… Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18). - BVerwG, 05.07.1994 - 1 B 128.94
Rüge wegen formaler oder geringfügiger Verstöße gegen Vorschriften des …
Allgemein ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, daß bei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegen einen Rechtsberater der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16;… Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 1 B 60.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 21). - BVerwG, 08.03.1972 - I B 11.72
Rücknahme der Ernennung zum vereidigten Dolmetscher und Übersetzer - …
(Zum Vorstehenden vgl. u.a. BVerfGE 7, 377 [407]; 13, 97 [104 ff.]; 19, 342 [348 ff.]; BVerwGE 22, 286 [BVerwG 04.11.1965 - I C 6/63] [296]; 23, 280 [283]; 24, 38 [41]; 25, 201 [202] und die Urteile vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII C 62.61 - [BayVBl. 1962, 212] und vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 -.) In diesem Rahmen kann auch eine schwere einmalige berufliche Verfehlung den Schluß auf mangelnde Zuverlässigkeit und damit die Rücknahme der Berufszulassung rechtfertigen; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schließt das jedenfalls nicht aus. - BVerwG, 18.07.1985 - 5 B 131.84
Rechtsberatung - Erlaubnis - Widerruf - Verhältnismäßigkeit
Daß die Behörde vorrangig die Möglichkeit einer Übergangsregelung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AVO RBerG prüfen muß, folgt darüber hinaus aus dem - auch im Rahmen des § 14 Abs. 1 AVO RBerG zu beachtenden (s. auch BVerwG, Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - [Buchholz 355 RBMG Nr. 16] und Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG 1 B 60.70 - [Buchholz 355 RBMG Nr. 21]) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil eine derartige Übergangsregelung den Adressaten der Widerrufsverfügung - und seine Klienten (…vgl. Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Auflage 1983, Rz. 829) - insofern weniger belastet, als durch sie das als Folge des Widerrufs eintretende Verbot, weiterhin rechtsberatend tätig zu werden, für bloße Abwicklungsgeschäfte bis zum Ablauf der für ihre Erledigung gewährten Frist hinausgeschoben wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 3964/99
Erlaubnis zur geschäftsmäßigen außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1966 - I C 103.62 -, Rechtspfleger 1967, 48.
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| BVerwG, 26.06.1967 - I C 103.62 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 30.08.1966 - I C 103.62
- BVerwG, 26.06.1967 - I C 103.62
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