Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.1965 - I C 106.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - Berücksichtigung von Tatsachen aus der Zeit vor der Gesetzesänderung - Auswirkung der Entgegennahme der Gewerbeanzeige und der Eintragung des Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle auf die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.06.1964 - 69 VI 63
- BVerwG, 07.10.1965 - I C 106.64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - I C 106.64
Die Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nur nach der Sachlage zu prüfen ist, die im Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides vorlag, oder ob auch die Sachlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts in Betracht zu ziehen ist, kann im vorliegenden Rechtsstreit dahingestellt bleiben (dazu Urteil vom 5. August 1965 - BVerwG I C 69.62 -).
- BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 72.81
Rechtmäßigkeit der Herleitung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen …
Mit dieser Bewertung befindet sich das Berufungsgericht in völliger Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Frage der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht darauf ankommt, ob der Gewerbetreibende eine etwaige die Unzuverlässigkeit begründende Leistungsunfähigkeit verschuldet hat oder nicht (vgl. z.B. Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG 1 B 7.71 - [GewArch. 1972, 150]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 37.65 - [BVerwGE 23, 280]; Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 1 C 106.64 - [Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 17]).
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