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| BVerwG, 06.04.1967 - I C 116.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eröffnung einer eigenen Praxis durch einen bisher unselbstständig tätigen Dentisten - Schaffung von Übergangsregelungen aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nach dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) - Voraussetzungen der Ausübung der Zahnheilkunde - Besitzstandsklausel des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - I C 116.64
Eine Ausnahme müßte z.B. auf jeden Fall für die sogenannte Kontinuitätserwartung, also für die Fälle gemacht werden, in denen die unselbständige Ausübung des Berufs nur Vorbereitung und Durchgangsstadium ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [399]). - BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - I C 116.64
Eine solche Auslegung würde auch mit Art. 12 Abs. 1 GG in Widerspruch geraten, in dessen Anwendungsbereich der selbständig und der unselbständig ausgeübte Beruf einen getrennten Schutz genießen (Urteil des Senats vom 22. November 1956, BVerwGE 4, 167 [170];… BVerfGE a.a.O. S. 399; 13, 97 [105 ff.]; Bachof in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, III/1 S. 183). - BGH, 04.11.1958 - 1 StR 7/58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.04.1967 - I C 116.64
Insbesondere hat sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1958 (BGHSt 12, 120) mit ihr erschöpfend auseinandergesetzt.
- BVerwG, 06.09.1982 - 3 B 40.82 Das Berufungsgericht ist in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 9. Februar 1977 - BVerwG 1 B 13.77 - (Buchholz 418.01 Nr. 15) und vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 116.64 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] aufgestellten Grundsätze davon ausgegangen, die Berechtigung, die Zahnheilkunde aufgrund von § 19 ZHG weiter auszuüben, setze voraus, daß die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ausgeübte zahnheilkundliche Tätigkeit berufsmäßig, d.h. nachhaltig und nicht bloß gelegentlich oder vorübergehend, wahrgenommen worden ist.
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