Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1957 - I C 12.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1569
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 09.05.1979 - 7 B 152.78
Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des …
Der Senat hat in dem genannten Urteil vom 9. Juli 1965 unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 4. Juli 1957 - BVerwG 1 C 12.57 - [Buchholz 442.03 § 23 GüKG Nr. 1 - NJW 1957, 1569 [OLG Hamburg 22.08.1957 - Ws 413/57]] und vom 5. Mai 1959, BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/56]) und im wesentlichen im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 88; 38, 171 = NJW 1963, 102) folgendes entschieden: Die in § 23 Abs. 3 GüKG vorgesehene Mitteilung der Bundesanstalt stellt zwar - entgegen den Zweifeln in BGHZ 38, 171 (180) - einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.Die Verwaltungsgerichte haben nach dem Urteil des Senats vom 9. Juli 1965 lediglich zu prüfen, ob die Mitteilung der Bundesanstalt über den Forderungsübergang aus anderen Gründen rechtswidrig ist, insbesondere ob die Bundesanstalt von ihrem Überleitungsermessen, das § 23 Abs. 3 Satz 1 GüKG ihr gewährt (vgl. Urteil vom 4. Juli 1957 a.a.O.), fehlerfreien Gebrauch gemacht hat.
Das hat bereits das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1957 a.a.O. hervorgehoben.
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern
Ob eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn die BAG aus öffentlich-rechtlichen Gründen eine solche Mitteilung nicht machen durfte und deshalb diese Mitteilung auf Anfechtung hin vom Verwaltungsgericht für nichtig erklärt worden ist (vgl. BVG NJW 1957, 1569), braucht hier nicht untersucht zu werden. - BVerwG, 04.06.1997 - 3 B 117.97
Abweichung des Urteils von einem des Bundesverwaltungsgerichts als …
Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1957 - BVerwG I C 12.57 - NJW 1957, 1569 ab. - BVerwG, 05.06.1959 - VII C 45.59
Rechtsmittel
Daß er für die Sicherstellung geordneter Verhältnisse im öffentlichen Verkehr unentbehrlich und daher zulässig ist, hat der I. Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG I C 12.57 - (NJW 1957, 1569 = MDR 1957, 632 = DÖV 1958, 634) ausgeführt.
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