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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 120.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3043
BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 120.80 (https://dejure.org/1983,3043)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1983 - 1 C 120.80 (https://dejure.org/1983,3043)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1983 - 1 C 120.80 (https://dejure.org/1983,3043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1984, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …

    Sowohl die Ermittlung des gegenwärtig zu versorgenden Bedarfs wie auch die Prognostizierung des voraussichtlich zukünftigen Bedarfs haben Feststellungen und Schätzungen zum Inhalt, die ausschließlich auf tatsächlichem Gebiet liegen (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 120.80 - in Buchholz 451.49 Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - in Buchholz 402.24 § 28 Nr. 27).
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer …

    Eine Prognose ist eine tatsächliche Bewertung, die wesenhaft das Risiko der Fehlvoraussage in sich birgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1983 - 1 C 120.80 -, juris Rn. 22).

    Denn der durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geänderte objektive Wissensstand stellt eine Änderung der Sachlage dar und keine nachträgliche Erkenntnis über den ursprünglichen Sachverhalt und auch nicht lediglich eine neue Bewertung bereits zuvor bekannter Sachverhalte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 4 C 2/00 -, juris Rn. 22; Urt. v. 09.08.1983 - 1 C 120/80 -, juris Rn. 22;… Agatz, ZNER 2017, S. 469, 474; auch Bay.VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088 bis 22 ZB 17.2097 -, ZNER 277, 280 ff., der allerdings darauf abstellt, dass eine im Zeitpunkt ihrer Erstellung fehlerfreie Prognose nicht nachträglich dadurch fehlerhaft wird, dass sich aufgrund neuer Erkenntnisse das Prognoseergebnis als fehlerhaft erweist, da eine Prognose immer das Risiko einer Fehlvoraussage in sich berge).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die …

    Sowohl die Ermittlung des gegenwärtig zu versorgenden Bedarfs wie auch die Prognostizierung des voraussichtlich zukünftigen Bedarfs haben Feststellungen und Schätzungen zum Inhalt, die ausschließlich auf tatsächlichem Gebiet liegen (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 120.80 - in Buchholz 451.49 Nr. 2; vgl. auchUrteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - in Buchholz 402.24 § 28 Nr. 27).
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