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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,220
BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag (NV) - Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des NV - Erfordernis einer gültigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 47
  • NVwZ 1983, 476
  • DVBl 1983, 752
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung (hier also im August 1976) ununterbrochen über fünf Jahre lang (also seit 1971) ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).

    Diese Voraussetzung ist hinsichtlich des Erfordernisses der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, wenn der Ausländer während des maßgeblichen Zeitraums jeweils spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgt, den Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellt und damit die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 AuslG auslöst (BVerwGE 64, 13 [17]).

    Trotz der Wohlwollensklausel verbleibt es vielmehr bei dem allgemeinen völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Autorität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (BVerwGE 64, 13 [22]).

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung (hier also im August 1976) ununterbrochen über fünf Jahre lang (also seit 1971) ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 16. Februar 1971 (BVerwGE 37, 227 [230]) ausgesprochen hat, soll die in Art. 2 Abs. 3 NV vorgesehene weitreichende Vergünstigung nur solchen Ausländern zugute kommen, die einen langfristigen Aufenthalt und somit eine engere Verbundenheit mit dem Gastland aufzuweisen und überdies während der für die Vergünstigung maßgeblichen Aufenthaltsdauer jederzeit den besonderen für Ausländer geltenden Vorschriften über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Erwerbstätigkeit (vgl. Ziff. 2 Abs. 2 des Protokolls zum Niederlassungsvertrag) genügt haben.

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Da keine Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, ausnahmsweise von der nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich erforderlichen Fristsetzung abzusehen, ist die Abschiebung rechtswidrig (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69 [S. 105]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Die angefochtene Ausweisungsverfügung ist nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung vom 16. Juni 1977 bestand (vgl. BVerwGE 60, 133).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Ein Aufenthalt von acht Jahren hat noch kein solches Gewicht, daß bei Vorliegen mehrerer solcher Verurteilungen und bei Wiederholungsgefahr eine Ausweisung unverhältnismäßig wäre (vgl. BVerwGE 59, 112 [116]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Dadurch hatte sich die Abschiebungsandrohung samt der Ausreisefrist erledigt (Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Ist nämlich die Ausweisungsverfügung rechtmäßig, so muß dasselbe für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis gelten (vgl. § 15 AuslG, der auch im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes/EWG gilt:Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz und des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße für jeden Rechtszug auf 8.000 DM festgesetzt (vgl.Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Davon war er befreit, weil sein Widerspruch gegen die angefochtene Verfügung aufschiebende Wirkung entfaltete (§ 80 Abs. 1 VwGO), die hier auch durch Landesrecht nicht ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 14, 252 [255] - DÖV 1976, 823).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Davon war er befreit, weil sein Widerspruch gegen die angefochtene Verfügung aufschiebende Wirkung entfaltete (§ 80 Abs. 1 VwGO), die hier auch durch Landesrecht nicht ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 14, 252 [255] - DÖV 1976, 823).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …

    Der Systematik des Aufenthaltsgesetzes widerspräche es, eine bereits abgelaufene Aufenthaltserlaubnis mit Rückwirkung vor den Zeitpunkt der Antragstellung zu verlängern (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - BVerwGE 67, 47 zu § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1990 Nr. 93; Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 zu § 13 AuslG 1990).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Die Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 ENA setzt einen lückenlos ordnungsgemäßen Aufenthalt von mehr als zehn Jahren voraus (vgl. z.B. zur entsprechenden Regelung des deutschgriechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - BVerwGE 67, 47 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93 S. 43 f.).
  • LSG Sachsen, 15.07.2026 - L 10 AS 180/24
    Grundsätzlich sei unter Hinweis auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 01.03.1983 - 1 C 14/81 - juris Rn. 21 eine Rückwirkung vom Gesetzgeber nicht gewollt, da die Behörde ansonsten rückwirkend Straftatbestände (unerlaubter Aufenthalt) entfallen lassen könnte.
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