Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung trotz Fehlens eines notwendigen Rechtsbeistands - Anwendungsbereich des Staatenlosen-Übereinkommens - Voraussetzungen für die Bejahung eines Schutzes oder Beistandes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 10.01.1990 - 2 K 22/88
- BVerwG, 12.10.1990 - 1 C 14.90
- BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 17.90
Staatenlosen-Übereinkommen - Anwendung - Staatenlose - UN-Schutz - Beistand der …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90
Zur Anwendbarkeit des Staatenlosen-Übereinkommens auf von der UNRWA im Libanon betreute palästinensische Flüchtlinge, die über die Gültigkeitsdauer ihres vom Libanon ausgestellten Reiseausweises hinaus im Bundesgebiet geblieben sind (wie Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 -).Nationen mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Schutz oder Beistand gewährt, solange sie diesen Schutz oder Beistand genießen." Diese Bestimmung besagt, wie der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen ausgeführt hat, inhaltlich im wesentlichen dasselbe wie Art. 1 D des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 560/BGBl. 1954 II S. 619) - Genfer Konvention (GK) -.
Denn Zeitangaben auf den Registrierungskarten der UNRWA betreffen lediglich deren Gültigkeitsdauer, ohne damit etwas über den Fortbestand des Schutzes oder Beistandes der UNRWA zu besagen (vgl. Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 10 f.).
Dieser Zweck würde verfehlt, wenn die Betroffenen es weitgehend in der Hand hätten, ob sie den Schutz oder Beistand der UNRWA oder allgemein die Vergünstigungen des Übereinkommens in Anspruch nehmen (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 13 f.; BVerwGE 88, 254 [BVerwG 04.06.1991 - 1 C 42/88]).
Denn gegenüber dem Verhalten des Betroffenen kommt derartigen Maßnahmen des Aufnahmestaates für die Beurteilung, ob ein Wegfall des Schutzes oder Beistandes der UNRWA vorliegt, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 15 f.).
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88
Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90
Das ist, weil es nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. i StlÜbk ebenso wie nach Art. 1 D Abs. 2 GK (vgl. dazu Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 [BVerwG 04.06.1991 - 1 C 42/88]) nicht auf die Gründe für den Wegfall des Schutzes oder Beistandes ankommt, dann der Fall, wenn die UNRWA ihre Tätigkeit einstellt oder ihre Schutz- oder Beistandsleistung an die Betroffenen nicht nur vorübergehend verhindert wird.Dieser Zweck würde verfehlt, wenn die Betroffenen es weitgehend in der Hand hätten, ob sie den Schutz oder Beistand der UNRWA oder allgemein die Vergünstigungen des Übereinkommens in Anspruch nehmen (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 17.90 - UA S. 13 f.; BVerwGE 88, 254 [BVerwG 04.06.1991 - 1 C 42/88]).
Den Klägern ist auch nicht wie in dem der Senatsentscheidung vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - a.a.O. zugrundeliegenden Fall während der Gültigkeitsdauer der Rückkehrberechtigung die Wiedereinreise in den Aufnahmestaat und damit in das Tätigkeitsgebiet der UNRWA auf Dauer verwehrt worden.
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1983 - A 12 S 825/81
Asylrecht - staatenloser Palästinenser - Verweigerung der Wiedereinreise in den …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies mit Urteil vom 9. August 1983 - VGH A 12 S 825/81 - unter Aufhebung eines entgegenstehenden Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. August 1981 die auf Asylanerkennung gerichteten Klagen ab.Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem die Asylklage betreffenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. August 1983 - VGH A 12 S 825/81 -.
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1992 - 1 C 14.90
Das Staatenlosen-Übereinkommen ist nach seinem Art. 1 Abs. 1 nur auf Personen anwendbar, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht, also nur auf solche, die de iure staatenlos sind (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
c) Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76 vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 (162) und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3). - BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91
Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der …
Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3). - BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 8.92 Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3).
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91
Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung …
Der Senat hat bisher offen gelassen, ob Palästinenser, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, staatenlos im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk sind (Urteile vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 51.88 -, insoweit nicht abgedruckt in InfAuslR 1991, 76, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 18.90 - InfAuslR 1992, 161 und vom 2. Juni 1992 - BVerwG 1 C 14.90 - Buchholz 402.27 Art. 1 StlÜbk Nr. 3). - VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 109/09 Rn. 65 So das BVerwG in seinem Urteil vom 2.6.1992, 1 C 14.90, zitiert nach juris; dazu kritisch der UNHCR in seinem Gutachten vom 11.4.1996.
- VG Köln, 03.07.2018 - 11 K 12112/17
Syrien: § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG Anspruch auf Zuerkennung der …
EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C 364/11 - (El Karem El Kott. u. a.) - Ziffer 77 - juris unter Bezugnahme auf die Aberkennungs- bzw. Ausschluss gründe des Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 lit. f EU-Qualifikations-RL 2011/95/EU: "...in der Lage ist, in das Einsatzgebiet des UNRWA zurückzukeh ren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte"; sowie BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1992 - 1 C 14/90 - vom 21. Januar 1992 - 1 C 17/901, 1 C 49/88 sowie 1 C 21/87-, sowie vom 4. Juni 1 9 9 1 - 1 C 42/88 - , sämtlich nach juris.
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