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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,124
BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56 (https://dejure.org/1959,124)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1959 - I C 142.56 (https://dejure.org/1959,124)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1959 - I C 142.56 (https://dejure.org/1959,124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung der Flurbereinigung; Aufklärung der Eigentümer; Ermessensspielraum; Flurbereinigungsbeschluss; Interesse; Interesse, persönliches; Interesse, wohlverstandenes

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  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Interesse/Interesse, wohlverstandenes; Interesse/Interesse, persönliches; Flurbereinigungsbeschluss/Aufklärung der Eigentümer; Ermessensspielraum/Anordnung der Flurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 197
  • MDR 1959, 513
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren - …

    Der Zweck der Aufklärung liegt nicht nur darin, die Beteiligten für das geplante Verfahren zu gewinnen, weil die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens unter Mitwirkung der Gesamtheit der beteiligten Grundeigentümer (der Teilnehmergemeinschaft) erfolgt (§ 2 Abs. 1 FlurbG), sondern auch darin, durch Erörterung mit den Betroffenen die notwendigen Unterlegen für die Beurteilung ihres Interesses zu erhalten (BVerwGE 8, 197 [198]).

    Ob die Aufforderung (Einladung) zur Teilnahme an einer Aufklärungsversammlung geeignet ist, die Kenntnisnahme zu ermöglichen oder sicherzustellen, hängt - wie in der angeführten Rechtsprechung bereits hervorgehoben - weitgehend von den örtlichen Verhältnissen und den Begleitumständen der gewählten Verfahrensweise ab, wonach selbst eine öffentliche Ladung durch Aushang drei Tage vor der angekündigten Versammlung nicht zur Aufhebung des Flurbereinigungsbeschlusses führen mußte (BVerwGE 8, 197 [198]).

  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 48.20

    Erhebliche Gebietserweiterung in einem Bodenordnungsverfahren.

    Ein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum ist der Behörde insoweit nicht eingeräumt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 1959 - 1 C 142.56 - BVerwGE 8, 197 und vom 29. März 1968 - 4 C 104.65 - BVerwGE 29, 257 ;… Beschluss vom 8. Mai 2019 - 9 B 20.18 - Buchholz 424.01 § 86 FlurbG Nr. 5 Rn. 5;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 4 Rn. 3).
  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …

    Maßgebend ist nicht die subjektive Meinung einzelner, sondern das wohlverstandene Interesse der Beteiligten (BVerwGE 8, 197; Beschluß vom 28. Dezember 1960 - BVerwG I B 159.60 - [RdL 1961, 80]).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast; …

    Ein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum ist der Behörde insoweit nicht eingeräumt (BVerwG, Urteile vom 3. März 1959 - 1 C 142.56 - BVerwGE 8, 197 und vom 29. März 1968 - 4 C 104.65 - BVerwGE 29, 257 ;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 4 Rn. 3).
  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 244.65

    Freistellung von Beiträgen zur Flurbereinigung wegen mangelnder Umlegungsvorteile …

    Es ist mehrfach entschieden worden, daß Grundeigentümer, die von der Flurbereinigung keinen oder nur einen geringen Vorteil erwarten können, sich gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Verfahren nicht mit Rücksicht darauf wehren können, daß sie mit Ausführungskosten belastet werden, eben weil sie von den Ausführungskosten ganz oder teilweise befreit werden können (vgl. Urteil vom 3. März 1959 - BVerwG I C 142.56 - in BVerwGE 8, 197 [200]), Beschluß vom 28. Dezember 1960 - BVerwG I B 159.60 - (RdL 1961, 80), Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 104.65 - (RdL 1968, 164).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar verschiedentlich angedeutet worden, daß einem Teilnehmer, der an den Umlegungsvorteilen nicht oder nur in geringem Maße beteiligt ist, unter Umständen sogar ein Rechtsanspruch auf Freistellung von den Kosten erwachsen kann (vgl. Urteil vom 3. März 1959 a.a.O., Beschluß vom 28. Dezember 1960 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1961 - I B 19.61

    Zweck/Flurbereinigung; Ziel der Flurbereinigung; Wald/Grundbesitz, ländlicher; …

    Die übrigen Kläger tragen vor, die angefochtene Entscheidung stehe in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1959 (BVerwGE 8, 197).

    Eine Abweichung von dem Urteil des Senats in BVerwGE 8, 197 liegt nicht vor.

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155

    Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Insoweit ist der Behörde ein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum nicht eingeräumt (…BVerwG, B.v. 8.5.2019 - 9 B 20.18 - juris Rn. 5; U.v. 29.3.1968 - 4 C 104.65 - BVerwGE 29, 257; U.v. 3.3.1959 - 1 C 142.56 - BVerwGE 8, 197;… Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 4 Rn. 3).

    Maßgebend ist nicht die subjektive Meinung Einzelner, sondern das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten (BVerwG, B.v. 28.12.1960 - I B 159.60 - RdL 1961, 80 = RzF 2 zu § 1; U.v. 3.3.1959 - I C 142.56 - BVerwGE 8, 197 = juris Rn. 17;… Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 4 Rn. 5).

  • BVerwG, 26.10.1966 - IV B 291.65

    Gebietsabgrenzung; Einbeziehung in die Flurbereinigung/Hof in Randlage

    I C 142.56 - (BVerwGE 8, 197) ist ausgeführt, daß nach § 4 FlurbG die obere Flurb.Behörde die Flurbereinigung anordnen und das zu bereinigende Gebiet feststellen kann, wenn sie die Voraussetzungen für eine Flurbereinigung und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält, wobei das, was unter den Voraussetzungen für die Flurb.

    verkannt hätte, ist nichts aus den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. a. BVerwGE 8, 197).

  • BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60

    Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der …

    Maßgeblich kann auch nicht sein, ob weite Teile vom Eigentümer selbst landwirtschaftlich genutzt werden oder ob die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind (vgl. BVerwGE 8, 197).

    Wie der Senat in dem bereits genannten Urteil (BVerwGE 8, 197) ausgeführt hat, kommt es für die Feststellung des Interesses der Beteiligten im Sinne des § 4 FlurbG auf ihr wohlverstandenes, auf sachlichen Erwägungen beruhendes Interesse an.

  • BVerwG, 15.12.1970 - IV B 62.69

    Begründung eines Flurbereinigungsbeschlusses - Bindung des Revisionsgericht an …

    Die behaupteten Abweichungen von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1959 - BVerwG I C 142.56 - (BVerwGE 8, 197 [198]) und vom 7. November 1958 - BVerwG IV C 196.58 - (VerwRspr. Bd. 11 Nr. 209) liegen nicht vor.

    Die Kläger meinen, aus dem in BVerwGE 8, 197 ff. erläuterten Sinn der Aufklärungsversammlung, die notwendigen Unterlagen für die Beurteilung des Interesses der Betroffenen an der Flurbereinigung zu erhalten, ergebe sich - zwingend -, daß die obere Flurbereinigungsbehörde den dabei gemachten Ausführungen der Betroffenen dann auch im Flurbereinigungsbeschluß Beachtung schenken müsse.

  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 69.66

    Begriff der Gerichtskundigkeit - Anspruch aus Flurbereinigungsrecht - Wesen der …

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 22.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

  • BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92

    Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten …

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 21.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

  • VGH Hessen, 22.01.2004 - 23 F 2878/02

    Flurbereinigung - Rüge von (lediglich) zu Lasten Dritter erfolgten …

  • OVG Sachsen, 26.11.2025 - 13 C 6/19

    Bodenordnungsverfahren; Erweiterung des Verfahrensgebiets; Beteiligung der …

  • BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59

    Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung …

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2025 - 8 K 1/24

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09

    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss …

  • BVerwG, 17.10.1972 - V B 4.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Durchführung …

  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 34.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 04.07.1961 - I B 56.61

    Auslegung des Begriffs "Interesse der Beteiligten" im Sinne des § 4 …

  • BVerwG, 21.06.1968 - IV B 102.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.08.1982 - 5 B 173.80

    Antragsberechtigung bei einer Beschwerde - Zustimmung einzelner …

  • BVerwG, 25.06.1968 - IV B 183.67

    Berechnung der Beiträge von Teilnehmern eines Flurbereinigungsverfahrens gemäß § …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.1998 - C 8 S 2.97

    Nutzungsrecht; Gebäudeeigentum; Behördenanhörung; Anordnung/Anordnungsbeschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Flurbereinigung

  • BVerwG, 26.03.1968 - IV B 93.67

    Durchführung einer Flurbereinigung - Interesse der Beteiligten an der …

  • BVerwG, 16.12.1960 - I B 156.60

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 05.02.1970 - III F 141/68

    Zweck/Flurbereinigung; Nebenerwerbsbetrieb; Landeskultur/Förderung; …

  • BVerwG, 19.08.1963 - I B 119.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VGH Hessen, 19.11.1961 - QF III 86/61

    Zweck/Aufklärung; Flurbereinigungsbeschluss/Aufklärung der Eigentümer; …

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