Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- fsf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Verbot 'kriegsverherrlichender' Rundfunkangebote (Marc Liesching; tv diskurs 42/2007, S. 76-83)
Verfahrensgang
- VG Köln, 02.11.1982 - 10 K 2768/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1985 - 20 A 1210/83
- BVerwG, 11.12.1985 - 1 B 109.85
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1434
- NVwZ 1987, 592 (Ls.)
- ZUM 1988, 258
- afp 1987, 549
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68
Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Bei der Beantwortung der Frage nach der Eignung einer Schrift zur Jugendgefährdung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 GjS steht der Bundesprüfstelle nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 39, 197 ) ein Beurteilungsspielraum zu.Denn für diese wertend-prognostische Entscheidung hat die Bundesprüfstelle nach der Konzeption des Gesetzes eine Einschätzungsprärogative; das folgt, wie der erkennende Senat im Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - (BVerwGE 39, 197 ) dargelegt hat, namentlich aus den gesetzlichen Vorschriften über die Zusammensetzung der Bundesprüfstelle, die "vermutete Fachkenntnisse" auf dem Gebiet der ethisch-pädagogischen Bewertung von Schriften und "Elemente gesellschaftlicher Repräsentanz verbindet" sowie weisungsunabhängig ist.
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Dem entspricht, daß der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 20. September 1984 (BVerwGE 70, 143 ) in einem Prüfungsfall einen - gerichtlich voll überprüfbaren - Sachverhaltsirrtum darin gesehen hat, daß der Prüfer eine falsche Vorstellung von einer bestimmten Einzelheit der Prüfungsaufgabe hatte. - BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die …
- BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82
Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Auch andere Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben aus denselben Erwägungen wie der erkennende Senat Beurteilungsspielräume anerkannt (vgl. BVerwGE 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ). - BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80
Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Auch andere Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben aus denselben Erwägungen wie der erkennende Senat Beurteilungsspielräume anerkannt (vgl. BVerwGE 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ). - BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63
"Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Die Bundesprüfstelle legt in der angefochtenen Entscheidung zunächst unter Heranziehung der Rechtsprechung dar, was unter sittlicher Gefährdung und unter Kriegsverherrlichung (vgl. dazu BVerwGE 23, 112 ) im Sinne des § 1 Abs. 1 GjS zu verstehen ist. - BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Diese Deutung der Schrift durch das Berufungsgericht ist rechtlich einwandfrei; sie verstößt, wie die vom Berufungsgericht als Beleg angeführten Textstellen (z.B. S. 29/30, 55/56, 61/62) beweisen, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln (vgl. BVerwGE 25, 318 ). - BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79
Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
In der Tat sind die Grenzen des Beurteilungsspielraums der Bundesprüfstelle überschritten, wenn die ethisch-pädagogische Würdigung einer Schrift durch die Bundesprüfstelle willkürlich, also schlechthin unhaltbar ist (vgl. - zum Beurteilungsspielraum im Prüfungsrecht - Beschlüsse vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - und vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 130.81 - ). - BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abhängigkeit der Entscheidung …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
In der Tat sind die Grenzen des Beurteilungsspielraums der Bundesprüfstelle überschritten, wenn die ethisch-pädagogische Würdigung einer Schrift durch die Bundesprüfstelle willkürlich, also schlechthin unhaltbar ist (vgl. - zum Beurteilungsspielraum im Prüfungsrecht - Beschlüsse vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - und vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 130.81 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2001 - 4 A 4077/00
"Höhere Bildung" und freie Berufe
Rn. 14 vgl. Urteil vom 15. Januar 1970 - 1 C 17.86 -, aaO,. - BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87
Risiko (Spiel)
Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine eklatante Fehleinschätzung vorliegt (Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 15; vgl. auch BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86]).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem o.g. Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O. Nicht die Wertung der dort indizierten Schrift als jugendgefährdend, sondern nur die dieser Wertung zugrundeliegenden Feststellungen über den Inhalt der Schrift konnten gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verstoßen.
Vielmehr hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85]; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 - Buchholz a.a.O.) ausgeführt, daß das Gericht zwar uneingeschränkt zu prüfen hat, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend, wie er in § 1 Abs. 1. Satz 2 GjS beispielhaft verdeutlicht ist, richtig ausgelegt hat und ob der Sachverhalt, den die Behörde als jugendgefährdend beurteilt hat, tatsächlich vorliegt, daß aber andererseits nur eingeschränkt - nämlich nur auf Willkür hin - zu prüfen ist, ob die Behörde den Sachverhalt zu Recht als jugendgefährdend beurteilt hat.
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84
Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift
Die Einschätzung der Wirkung des Buches auf Jugendliche, von der die Bundesprüfstelle ausgeht, könnte daher gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn sie willkürlich, also schlechthin unhaltbar wäre (vgl. Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 17.86 -).
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