Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1984 - 1 C 18.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Langjähriger Aufenthalt - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Alkoholbedingte Straßenverkehrsdelikte - Spezialprävention
- hjil.de
, S. 16 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1981 - 11 A 44/81
- BVerwG, 07.02.1984 - 1 C 18.82
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 315
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welche Feststellungen getroffen werden …
Die Beschwerde macht lediglich geltend, das Berufungsgericht hätte der Klage stattgeben müssen, wenn es die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 -, vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 -) aufgestellten einschlägigen Rechtsgrundsätze (über die aufenthaltsrechtliche Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips) sachgerecht auf den vorliegenden Fall angewendet hätte. - BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 170.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Auch wenn gegen die Einzelfallentscheidung Bedenken bestehen mögen, weil die Vorinstanzen die der Ausweisung zugrundeliegenden spezialpräventiven Erwägungen, d.h. die Annahme einer von dem Ausländer ausgehenden Gefahr neuer Verfehlungen (vgl. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 1 B 120.90 -), wesentlich auf allgemeine statistische Erhebungen über Rückfallquoten bei Trunkenheitsdelikten gestützt haben, ohne ausdrücklich eine Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Ausländers vorzunehmen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist (Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989, 37; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95; vgl. zur relativen Bedeutung der Rückfallwahrscheinlichkeit für die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit bei der (Wieder)erteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsdelikten auch Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 6), rechtfertigt dies allein ebensowenig die Zulassung der Revision wie der Umstand, daß unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen gewesen wäre, daß die Rechtsordnung durch die Möglichkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsdelikten ein anderes gegenüber der Ausweisung weniger einschneidendes Mittel vorsieht, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrern zu schützen (vgl. BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]; Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 53 S. 123 und Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92). - BVerwG, 17.07.1984 - 1 B 67.84
Nichtzulassung einer Revision - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Grundsatz …
Damit ist das Berufungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers nicht von der im Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (…a.a.O.) dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, nach der erstens die - eine zukunftsbezogene Beurteilung erfordernde - Negativschranke nicht ohne weiteres deswegen erfüllt ist, weil der Ausländer in der Vergangenheit Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt hat, zweitens das Vorliegen eine Ausweisungstatbestandes (hier: § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG) allein die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend nach sich zieht und drittens die Negativschranke grundsätzlich nicht eingreift, wenn die ausländerbehördliche Maßnahme nur dazu dienen kann, auf andere Ausländer vorbeugend dahin einzuwirken, daß sie keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 - NVwZ 1984, 315).
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