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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30410
BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BVFG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 27 Abs. 2 Satz 1 und 3
    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Abkömmling; verblieben; Aufenthalt; ununterbrochen; Rückkehr; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 27 Abs. 2 Satz 1 und 3
    Abkömmling; Aufenthalt; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Bezugsperson; Einbeziehung; Rückkehr; Spätaussiedler; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion; nachträglich; ununterbrochen; verblieben

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen, die seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers nicht ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet verblieben sind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 BVFG, § 27 Abs 1 S 2 BVFG, § 27 Abs 2 S 1 BVFG, § 27 Abs 2 S 3 BVFG, § 4 Abs 1 Nr 3 BVFG
    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen, die seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers nicht ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet verblieben sind

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Abkömmling; verblieben; Aufenthalt; ununterbrochen; Rückkehr; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion

  • rechtsportal.de

    BVFG § 27 Abs. 2 S. 3
    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spätaussiedler - und der zwischenzeitlich zurückgekehrte Sohn

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Familienangehöriger eines Spätaussiedlers nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in Aufnahmebescheid einzubeziehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 171
  • NVwZ-RR 2017, 164
  • DÖV 2017, 123
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 29.18

    "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet grundsätzlich nur bei durchgängigem …

    Die nachträgliche Einbeziehung eines Ehegatten oder Abkömmlings in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers nach § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG setzt voraus, dass sich der einzubeziehende Familienangehörige im Regelfall auch tatsächlich durchgängig (deutlich) überwiegend im Aussiedlungsgebiet aufgehalten hat; allein ein durchgängiger - gegebenenfalls zweiter - Wohnsitz reicht nicht aus (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171).

    Rn. 11 1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).

    Rn. 13 Der Begriff des "Verbleibens" lässt sich am ehesten als an einem Ort zurückbleiben und dort ausharren verstehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 12).

    Nach dem Verwendungszusammenhang ist er zu beziehen auf den Zweck, Familientrennungen zu beseitigen, die durch die Aussiedlung des Spätaussiedlers - und nicht aus sonstigen, beliebigen Gründen - eingetreten sind (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 20).

    Sinn und Zweck dieser Einbeziehung von Familienangehörigen ist es, dem Spätaussiedler die Entscheidung zur Aussiedlung zu erleichtern, indem er nicht vor die Wahl gestellt wird, entweder auszusiedeln und damit die Aufrechterhaltung seiner Familie zu gefährden oder auf die Aussiedlung zu verzichten (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 17).

    Die nachträgliche Einbeziehung war aber weiterhin bezogen und beschränkt auf "de[n] im Aussiedlungsgebiet verbliebene[n] Ehegatte[n] oder Abkömmling eines Spätaussiedlers"; dies impliziert, dass der Angehörige bei der Aussiedlung der Bezugsperson zusammen mit dieser im Aussiedlungsgebiet aufhältig war und es durch diese Aussiedlung zu einer Trennung der Familie gekommen ist, es dem Gesetzgeber mithin um die Beseitigung von Familientrennungen ging, die durch die Aussiedlung des Spätaussiedlers - und nicht aus sonstigen, beliebigen Gründen - eingetreten sind (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 20).

    Beabsichtigt war die - möglichst umfangreiche - Beseitigung von heute noch fortdauernden aussiedlungsbedingten Familientrennungen im Rahmen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 24).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im …

    Rn. 19 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im …

    Rn. 15 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine nachträgliche Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

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