Rechtsprechung
| BVerwG, 30.07.2003 - 1 C 2.03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Heranziehung eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung von bei der Zurückweisung von Ausländern entstandenen Dolmetscherkosten; Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers; Verweigerung der Einreise von Ausländern nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 des Ausländergesetzes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 4 A 596/00
- OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2002 - 4 L 135/00
- BVerwG, 14.01.2003 - 1 B 220.02
- BVerwG, 30.07.2003 - 1 C 2.03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 9.02
Ausländer; Beförderungsunternehmen; Chicagoer Abkommen; Dolmetscherkosten; …
Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 1 C 2.03
Das hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 9.02 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1865/12
Haftung des Beförderungsunternehmers für die Kosten der Zurückweisungshaft
Vielmehr entspricht es dem Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Beförderungsunternehmer - auch verschuldensunabhängig - für die Kosten der Zurückweisungshaft haftet, nicht aber für die Kosten der Abschiebungshaft, da die gesetzliche Regelung über die verschuldensunabhängige Haftung des Beförderungsunternehmers an dessen (Mit-)Verursachung der Kosten anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 2003 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juli 2003 - 1 C 2/03 -, Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 5). - VGH Hessen, 17.12.2013 - 11 K 4495/10
Abschiebungshaft, Beförderungsunternehmer, Beförderungsverbot, Haftkosten, …
Vielmehr entspricht es dem Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Beförderungsunternehmer - auch verschuldensunabhängig - für die Kosten der Zurückweisungshaft haftet, nicht aber für die Kosten der Abschiebungshaft, da die gesetzliche Regelung über die verschuldensunabhängige Haftung des Beförderungsunternehmers an dessen (Mit-)Verursachung der Kosten anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 2003 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juli 2003 - 1 C 2/03 -, Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 5). - BVerwG, 14.01.2003 - 1 B 220.02
Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 2.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.