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Rechtsprechung
   BVerwG - 1 C 20.21   

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BVerwG - 1 C 20.21 (https://dejure.org/9999,139961)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …

    Rn. 40 Zu dem für Flüchtlinge geltenden Schutzstandard nach § 53 Abs. 3a AufenthG wird allerdings mit beachtlichen Gründen auch die Auffassung vertreten, die dort definierten Anforderungen seien entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mit den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 4 Buchst. b RL 2011/95/EU gleichzusetzen, die denjenigen für eine Durchbrechung des Refoulementverbots entsprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 RL 2011/95/EU, Art. 33 Abs. 2 GFK, § 60 Abs. 8 AufenthG), sondern kohärent mit denen nach Art. 24 Abs. 1 RL 2011/95/EU, wonach zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eine Ausweisung gestatteten (so etwa VGH Mannheim…, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 110 ff.; Revision anhängig unter 1 C 20.21 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2026 - 3 L 84/26

    Zu den Darlegungsanforderungen nach § 78 Abs. 3 AsylG - Asylrecht

    Rn. 15 Das Gleiche gilt im Hinblick auf das Zulassungsvorbringen, die angefochtene Entscheidung lasse den Wahrscheinlichkeitsmaßstab des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 20/21) außeracht, weil die Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für Zivilpersonen als Opfer in größerem Ausmaß feststünden, kein beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, sondern reine Spekulation sei.
  • VG Würzburg, 13.11.2024 - W 6 K 24.30794

    Rechtswidrige Abschiebungsandrohung gegenüber Kernfamilie bei unterschiedlicher …

    Dies zu Grunde gelegt, gibt es keine Anhaltspunkte, weshalb die Klägerin zu 1) und ihr traditioneller Ehemann auch ohne familiäre Unterstützung in C... an einem anderen als dem Heimatort der Klägerin zu 1) nicht in der Lage sein sollten, für sich und die Kernfamilie einen den Anforderungen des Art. 3 EMRK genügenden Lebensstandard (…vgl. BVerwG, U.v. 18.2.2021 - 1 C 4/20 - juris Rn. 33 ff.) durch Erwerbstätigkeit zu erwirtschaften, zumal es ihnen möglich und zumutbar ist auf Rückkehr- und Starthilfen für freiwillige Rückkehrer nach C... zurückzugreifen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).

    Dementsprechend ist es den Klägern möglich und zumutbar, gerade zur Überbrückung der ersten Zeit nach einer Rückkehr nach C... freiwillig Zurückkehrenden gewährte Reisehilfen sowie Reintegrationsleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 22.05.2026 - 2 K 6980/25

    Abschiebungsverbot hinsichltich der Republik Kosovo für Transfrau

    Der Prognosemaßstab entspricht auch hier dem der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" beziehungsweise dem "real risk" (BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2/19 -, juris, Rdnr. 6, BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 20.21, - juris).

    Kann der Rückkehrer bei freiwilliger Ausreise Hilfeleistungen in Anspruch nehmen, die eine Verelendung innerhalb eines absehbaren Zeitraums ausschließen, so kann Abschiebungsschutz ausnahmsweise nur dann gewährt werden, wenn bereits zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung davon auszugehen ist, dass dem Ausländer nach dem Verbrauch der Rückkehrhilfen in einem engen zeitlichen Zusammenhang eine Verelendung mit hoher Wahrscheinlichkeit droht - der Ausländer muss sich die Möglichkeit finanzieller Hilfen für die freiwillige Rückkehr auch im Fall der zwangsweisen Abschiebung anrechnen lassen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 20.21,- juris, Rdnr. 25, VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Rdnr. 204, OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 11. Dezember 2024 - 13 A 2027/19.A - juris, Rdnr. 48).

  • VG Frankfurt/Main, 20.04.2022 - 1 K 1883/18

    Pakistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgungslegende

    Zwar ist im vorliegenden Falle aufgrund der nunmehr bestehenden familienbezogenen Berücksichtigungspflicht hinsichtlich auch der Kinder der Kläger (vgl. dazu zuletzt etwa BVerwG, Urteile vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - und vom 21.04.2022 - 1 C 20.21) - bei der Betrachtung der Verhältnisse im Rückkehrfall - der Beurteilung die humanitäre Situation für den gesamten Familienverbund zugrunde zu legen.

    dann angenommen werden, wenn die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung nicht zu einem beliebigen zukünftigen Zeitpunkt, sondern mit hinreichender Gewissheit alsbald nach der Rückkehr einzutreten droht (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022, a. a. O.).

  • VG Würzburg, 29.01.2024 - W 6 K 23.30260

    Erfolglose Asylklage eines ivorischen Staatsangehörigen

    Dementsprechend ist es dem Kläger möglich und zumutbar, gerade zur Überbrückung der ersten Zeit nach einer Rückkehr nach Côte d'Ivoire freiwillig Zurückkehrenden gewährte Reisehilfen sowie Reintegrationsleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).
  • VG Würzburg, 17.03.2026 - W 6 K 25.33686
    Dementsprechend ist es der Klägerin möglich und zumutbar, gerade zur Überbrükkung der ersten Zeit nach einer Rückkehr nach Côte d'Ivoire freiwillig Zurückkehrenden gewährte Reisehilfen sowie Reintegrationsleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).
  • VG Würzburg, 29.04.2025 - W 6 K 25.30356

    Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire, Aufhebung des Offensichtlichkeitsausspruchs und …

    Dementsprechend ist es dem Kläger möglich und zumutbar, gerade zur Überbrückung der ersten Zeit nach einer Rückkehr nach Côte d'Ivoire freiwillig Zurückkehrenden gewährte Reisehilfen sowie Reintegrationsleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).
  • VG Würzburg, 04.09.2024 - W 6 K 24.30132

    Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire, Folgeantrag, kein Wiederaufgreifen des Verfahrens …

    Dementsprechend ist es der Klägerin möglich und zumutbar, gerade zur Überbrückung der ersten Zeit nach einer Rückkehr nach Côte d'Ivoire freiwillig Zurückkehrenden gewährte Reisehilfen sowie Reintegrationsleistungen in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigung von Rückkehrhilfen: BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 20.21 - juris Rn. 25 ff.).
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