Rechtsprechung
| AG Erfurt, 30.08.2007 - 1 C 2003/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag
Das erkennende Gericht vermag vor diesem Hintergrund auch der Auffassung nicht zu folgen, der Geschädigte habe für die Schätzung darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die jeweiligen Anknüpfungstatsachen bei dem konkreten Anbieter vorliegen (OLG Brandenburg, Urt. v. 29.11.2007 - 12 U 150/07; LG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2005 - 1 S 17/05; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 2007, 16 f.; LG Bielefeld, Urt. v. 9.5.2007 - 21 S 68/07, juris Rn. 14; LG Hamburg, Urt. v. 31.5.2007 - 323 S 59/06; LG Hamburg, Urt. v. 5.2.2007 - 331 S 95/06; LG Erfurt, Urt. v. 23.8.2007 - 1 S 102/07; LG Münster, Urt. v. 5.2.2008 - 9 S 129/07, juris Rn. 26 f.; AG Erfurt, zfs 2007, 384 ff.: lediglich Aufschlag in Höhe von 10 % für Vorfinanzierungskosten; AG Erfurt, Urt. v. 30.8.2007 - 1 C 2003/06: 15 % für Vorfinanzierungskosten; Reitenspiess , DAR 2007, 345, 346; Martis/Enslin , MDR 2008, 6; ferner LG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1396 ff., das allerdings im konkreten Fall die Darlegung einer Vergleichbarkeit des Mietwagenunternehmens zu der Modellrechnung von Neidhardt/Kremer für gegeben hielt; in der Sache auch AG Bad Schwartau, Urt. v. 21.1.2008 - 7 C 909/07, das auf die Internettarife des konkreten Anbieters abstellt; wohl auch Wolff , ZfS 2006, 248, 250; and.
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