Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1977 - 1 C 22.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abschließende Aufzählung der rügefähigen Mängel im Falle der Revision ohne Zulassung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1977 - IV A 376/75
- BVerwG, 03.06.1977 - 1 C 22.77
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Diese Trennung zwischen Aufenthaltsrecht einerseits und Gewerbe- bzw. Berufszulassungsrecht andererseits liegt zahlreichen Niederlassungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (vgl. für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83], den deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77], den deutsch-spanischen Niederlassungsvertrag BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77] und das Europäische Niederlassungsabkommen BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]). - BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85
Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken
Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).Das Ziel, "bei größtmöglicher Freizügigkeit die Niederlassung sowie die berufliche und sonstige Betätigung der Staatsangehörigen ... der einen Vertragspartei im Gebiet der anderen Vertragspartei zu gewährleisten ...", wird nur nach Maßgabe der näheren Vertragsvorschriften angestrebt (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]).
- BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85
Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu …
Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).Das Ziel, "bei größtmöglicher Freizügigkeit die Niederlassung sowie die berufliche und sonstige Betätigung der Staatsangehörigen ... der einen Vertragspartei im Gebiet der anderen Vertragspartei zu gewährleisten ...", wird nur nach Maßgabe der näheren Vertragsvorschriften angestrebt (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]).
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