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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2534
BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66 (https://dejure.org/1967,2534)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1967 - I C 23.66 (https://dejure.org/1967,2534)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1967 - I C 23.66 (https://dejure.org/1967,2534)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 30.83

    Einschätzung von örtlichen Verhältnissen einer Jagdausübung

    Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz (vgl. Art. 75 Nr. 3 GG) und setzt seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraus; es läßt ihr einen weiten Raum zur Regelung von Einzelheiten (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 10 = RdL 1967, 219-220).

    Dahingestellt bleiben kann es für die Revisionsentscheidung, ob sich - wie offenbar das angefochtene Urteil annimmt - ein Verbot, einen Jagdbezirk durch eine Abrundungsmaßnahme unter diese gesetzliche Mindestgröße absinken zu lassen, bereits unmittelbar aus § 7 Abs. 1 BJagdG herleiten läßt, etwa weil jedenfalls bei erheblicher Unterschreitung der Mindestgröße die ordnungsgemäße Bejagung des Eigenjagdbezirkes in Frage gestellt werden kann (…vgl. dazu Mitzschke/Schäfer, Komm, zum BJagdG 4. Aufl., § 5 RdNr. 16; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 1967 a.a.O.).

    Daraus folgt, daß Abrundungen im Wege der ausschließlichen Angliederung von Grundflächen grundsätzlich nur als zulässig anzusehen sind, wenn besondere Umstände dies erheischen (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - [RdL 1967, 219-220 f. -]).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk …

    Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verfügung zur Zeit ihres Erlasses gefehlt haben oder die Angliederung nach dem jetzt geltenden Recht nicht so hätte erfolgen dürfen (…BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 5.95 -, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, Buchholz 451.16, § 5 BJagdG Nr. 10).

    Es ist anerkannt, dass mit dem Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes mangels dahingehender Übergangsregelungen keine Auswirkungen auf den Fortbestand der zuvor kraft Gesetzes oder durch Einzelmaßnahmen entstandenen Jagdbezirke verbunden gewesen sind, sofern diese den Vorschriften der §§ 7 und 8 sowie des § 5 Abs. 2 BJagdG über Größe, Form und Beschaffenheit entsprochen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.1967 - I C 23.66 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    In seinem Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 10) hat der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß das Inkrafttreten der §§ 7 und 8 i.V.m. § 5 Abs. 2 BJagdG nicht unmittelbar und konstitutiv ipso iure das Fortbestehen von früher verfügten Angliederungen habe aufheben können, und zwar auch dann nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu ausgesprochen werden dürfte.
  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene …

    Selbst gesetzliche Änderungen im Bereich des Jagdrechts, so etwa das Inkrafttreten der §§ 6 und 7 BJagdG , führen nicht zur unmittelbaren oder konstitutiven Aufhebung des Fortbestehens von früher verfügten Angliederungen (vgl. BVerwG I C 23.66, Urteil vom 6. April 1967 in Buchholz 451.16 Nr. 10 zu § 5 BJagdG ).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG …

    Das Inkrafttreten der §§ 7 und 8 i.V.m. § 5 Abs. 2 BJagdG läßt den Fortbestand von früher verfügten Angliederungen unberührt und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu hätte ausgesprochen werden dürfen (Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 4745/95

    Rechtmäßigkeit einer Angliederung von Flurstücken von 105 ha Gesamtgröße an einen …

    Das BJG ist vom Grundgedanken beherrscht, dem Eigentümer einer Fläche auch das Jagdrecht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 6.4.1967 - BVerwG 1 C 23.66 -, RdL 1967, 219 [220]).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 5.95

    Neuaufteilung eines Jagdreviers nach Maßnahmen zur Bildung oder Abrundung - …

    Das Inkrafttreten der §§ 7 und 8 i.V.m. § 5 Abs. 2 BJagdG läßt den Fortbestand von früher verfügten Angliederungen unberührt und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Angliederungsverfügung zur Zeit ihres Erlasses fehlten oder wenn die Angliederung nach dem jetzigen Recht nicht neu hätte ausgesprochen werden dürfen (Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 10).
  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 4 A 2032/17
    Eine Divergenz des angefochtenen Urteils zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG I C 23.66 - legen die Klägerinnen ebenfalls nicht hinreichend dar.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung von …

    Damit könnte der Landesgesetzgeber durchaus den an sich weiten gesetzgeberischen Spielraum zur Regelung von Einzelheiten verlassen haben, der daraus folgt, daß das Bundesjagdgesetz ein Rahmengesetz gem. Art. 75 Nr. 3 GG ist und somit seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz a.a.O. § 5 Nr. 10).
  • BVerwG, 21.08.1978 - 1 B 59.78

    Neufestlegung von Jagdgrenzen - Behandlung irrevisiblen Rechts - Feststellung des …

    Das Bundesjagdgesetz hat des rechtliche Schicksal der bei seinem Inkrafttreten bestehenden Abrundungen einschließlich der Frage ihrer Aufhebbarkeit dem Landesrecht überlassen (…vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 15. Mai 1965 - BVerwG 1 B 30.65 - [Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 5], vom 19. August 1965 - BVerwG 1 B 45.65 - [a.a.O. Nr. 6], vom 11. Mai 1966 - BVerwG 1 CB 69.65 - [a.a.O. Nr. 7] und vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 B 31.68 -, Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - [a.a.O. Nr. 10]).
  • BVerwG, 18.04.1994 - 3 B 60.93

    Zulassung der Revision wegen abweichender Rechtsprechung - Entstehung und …

  • BVerwG, 21.08.1978 - 1 B 60.78

    Neufestlegung von Jagdgrenzen - Behandlung irrevisiblen Rechts - Feststellung des …

  • BVerwG, 08.05.1968 - I B 31.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …

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