Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Bekanntmachung, öffentliche; Widerspruch; Widerspruchsfrist; Wirkung gegenüber Geschäftsunfähigen
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Öffentliche Bekanntmachung und Ingangsetzung der Beschwerdefrist - Frage der Notwendigkeit der Zustellung des Zusammenlegungsbeschlusses an alle Miterben - Ingangsetzung der Frist gegenüber einem Geschäftsunfähigen
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Widerspruchsfrist; Bekanntmachung, öffentliche/Wirkung gegenüber Geschäftsunfähigen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.10.1958 - 15 VII 57
- VGH Bayern, 17.10.1958 - 7 VII 57
- BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58
- BVerwG, 25.08.1960 - I C 249.58
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54
Auszug aus BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58
Der Zusammenlegungsbeschluß ist wie der Flurbereinigungsbeschluß ein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 2, 39).
- BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65
Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem …
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG I C 249.58 - ausgeführt hat, hat das Flurbereinigungsgesetz die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse, durch die ein Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsverfahren eingeleitet wird, deswegen zugelassen, weil es ohne langwierige Ermittlungen in der Regel nicht möglich ist, alle Beteiligten vor der Einleitung des Verfahrens festzustellen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am …
Bei Prüfung der Frage, welche Anforderungen in dieser Hinsicht zu stellen waren, muss zwar die Zeit berücksichtigt werden, die notwendig ist, damit der Kläger sich über die Verhältnisse unterrichten konnte (vgl. BVerwG, U. v. 12.07.1960 - I C 249.58 - RzF Nr. 2 zu § 110 FlurbG). - BVerwG, 12.04.1978 - 5 B 65.76
Öffentliche Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses - Auslage des …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß diese Art der Benachrichtigung der Beteiligten im Flurbereinigungsverfahren mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist (Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 170.59 - [RdL 1960, 166; Buchholz 424.01, § 4 FlurbG Nr. 2]; Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 249.58 - Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG 1 B 125.61 - [RzF § 1, S. 9]; Urteil vom 7. Mai 1965 - BVerwGE 21, 91 - und Beschluß vom 2. November 1966 - BVerwG 4 B 302.65 - [RdL 1967, 218]). - VGH Baden-Württemberg, 07.10.1966 - VI 540/64
Zustellung/Zustellung neben öffentlicher Bekanntmachung; Nachträgliche …
Die öffentliche Bekanntmachung setzt nicht voraus, daß alle Beteiligten gesund, geschäftsfähig und aufnahmebereit sind (vgl. Bayer. VGH…, Urt. vom 17.10.1958 - 7 VII 57/15 VII 57 und BVerwG, Urt. vom 12.7.1960 - I C 249.58). - BVerwG, 15.11.1961 - I B 63.61 Da eine Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 3 FlurbG im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt, ist es ohne Belang, ob das Flurbereinigungsgericht die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil BVerwG I C 249.58 vom 12. Juli 1960 berücksichtigt hat.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1960 - I C 249.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.10.1958 - 15 VII 57
- VGH Bayern, 17.10.1958 - 7 VII 57
- BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58
- BVerwG, 25.08.1960 - I C 249.58
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