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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31794
VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05 (https://dejure.org/2005,31794)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07.12.2005 - 1 C 27/05 (https://dejure.org/2005,31794)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 1 C 27/05 (https://dejure.org/2005,31794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren; Prozesskostenhilfe bei Erledigung der Hauptsache.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 VwGO; § 114 ZPO; § 8 KapVO ND; § 9 KapVO ND; § 10 KapVO ND; § 11 KapVO ND
    Erfolgsaussicht; fehlerhafte Kapazitätsberechnung; Hauptsacheerledigung; Kapazität; Kapazitätsberechnung; Losverfahren; PKH; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis; Studienplatz; Studienplatzzahl; Studium; Zulassung; Zulassungsverfahren; Zuweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat - …

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Der beschließende Senat hat in dem im wesentlichen gleichgelagerten, streitig entschiedenen Verfahren BVerwG 7 C 15.88 durch Urteil vom 15. Dezember 1989 die Sache auf die Revision der Beklagten zur weiteren Sachaufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das in allen Bundesländern weitgehend einheitlich geltende Regelungswerk der Kapazitätsverordnungen, nach denen sich die Zahl der zum Studium zuzulassenden Studierenden aus einer Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage ergibt, ein geeignetes und daher verfassungsgemäßes Instrument zur Erfassung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen ist (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 74.87 - Buchholz 421.21 Nr. 48).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78

    Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Für den Fall des in seinen Erfolgsaussichten offenen Rechtsstreits trifft die Kostenlast nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats regelmäßig - und so auch hier - den Studienbewerber, durch dessen anderweitige Zulassung sich der Rechtsstreit erledigt hat (Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4;… Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7C 37.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 24).
  • BVerwG, 16.10.2003 - 3 C 3.03

    Arzneimittelzulassung; Kombinationspräparate; positiver Beitrag; Beitrag zur …

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Das Gericht hat dazu bereits in seinem - die Zulassung zum Wintersemester 2003/2004 betreffenden - Beschluss vom 3.12.2003 (- 3 C 3/03 -) ausgeführt, dass dieses Berechnungskonzept nicht unmittelbar an dem für die Berechnung des Curricularanteils maßgebenden Lehraufwand, sondern an den von den Studierenden - durch die Punktebewertung gewichteten - erwarteten Lernaufwand anknüft, und es hat diese Berechnungsmethode (nur) deshalb nicht beanstandet, weil es davon ausgegangen ist, dass die erforderlichen Leistungspunkte ihrerseits durch Umrechnung der SWS mit dem starren Faktor 2 festgesetzt worden sind.
  • BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88

    Kostenentscheidung im Hochschulzulassungsrechtsstreit nach Erledigung der …

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Zur Kostentragungslast eines durch anderweitige Zulassung erledigten Hochschulzulassungsbegehrens hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zum Verfahren 7 C 11/88 ergangenen Beschluss vom 16.01.1990 (Buchholz Nr. 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 45) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.04.1980 - 7 C 104.77

    Lehrangebot; Lehrnachfrage; Berechnung zur Kapazitätsermittelung

    Auszug aus VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.04.1980 - 7 C 104/77 - KMK-HSchR 80, 308), der die erkennende Kammer folgt, muss sich der Normgeber nicht an die geringsten Anforderungen des Ausbildungsrechts und daraus abzuleitende Studienpläne halten.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der …

    Rn. 2 Da das Verwaltungsgericht die von ihm angelegten Maßstäbe nicht näher erläutert, sondern sich auf die für die Ablehnung der einstweiligen Anordnung genannten Gründe bezogen hat, ist - in Abgrenzung zu früherer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris) - zunächst klarzustellen, dass sich die Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Hochschulzulassungsrecht nicht von denen in anderen Rechtsgebieten unterscheiden.

    Rn. 3 Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus jedenfalls früher den Standpunkt vertreten hat, aus dem von ihm angenommenen Erfordernis einer "hohen" Wahrscheinlichkeit ergebe sich die Notwendigkeit einer Überprüfung der Kapazitätsberechnung, so dass über einen Prozesskostenhilfeantrag (erst) mit dem Beschluss zu befinden sei, mit dem über das die Zuweisung des Studienplatzes betreffende Begehren entschieden werde (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris), kann dem nicht ohne Einschränkungen gefolgt werden.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 2 PA 327/15

    Hinreichende Erfolgsaussichten; Prozesskostenhilfe; außergerichtlicher Vergleich

    Rn. 11 Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus jedenfalls früher den Standpunkt vertreten hat, aus dem von ihm angenommenen Erfordernis einer "hohen" Wahrscheinlichkeit ergebe sich die Notwendigkeit einer Überprüfung der Kapazitätsberechnung, so dass über einen Prozesskostenhilfeantrag (erst) mit dem Beschluss zu befinden sei, mit dem über das die Zuweisung des Studienplatzes betreffende Begehren entschieden werde (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris), kann dem nicht ohne Einschränkungen gefolgt werden.
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