Rechtsprechung
| BVerwG - 1 C 29.19 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 26.02.2021 - 1 A 53/19
Zu den Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5 …
Die Kläger zu 1 und 2 leben in ehelicher Lebensgemeinschaft und seit dessen Geburt zudem in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Kläger zu 3. Die fallübergreifende Rechtsfrage mag unbeantwortet bleiben, ob die Regelvermutung der gemeinsamen Rückkehr der Familie greift, wenn die Ehe bzw. familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland noch nicht bestanden hat (aufgeworfen durch BVerwG, Beschl. v. 15.8.2019, 1 B 33/19 (1 C 29/19), juris Rn. 4, letztlich offengelassen nach Einstellung des Verfahrens). - VG Köln, 03.05.2022 - 7 K 6814/20 Rn. 23 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 2013 - 5 B 87/12 - Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 C 29.19-.
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