Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 35.84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weitergabe von ausdrücklich als "vertraulich" gekennzeichneten Mitteilungen - Zweifel an der Eignung als Geheimnisträger - Durchführung von Staatsaufträgen auf dem Rüstungssektor - Widerruf einer "Verschlusssachen-Ermächtigung" - Weitergabe einer Verschlusssache trotz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82
- BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 35.84
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 39.86
Rechtsmittel
Nach den Feststellungen, die das Berufungsgericht in seinen die Parallelfälle BVerwG 1 C 34.84 und BVerwG 1 C 35.84 betreffenden, im Berufungsurteil (UA S. 7, 9) mehrfach in Bezug genommenen Urteilen vom 9. Februar 1984 (4 A 2387/82 und 4 A 2361/82) getroffen hat, wird die VS-Ermächtigung nach den Regeln erteilt oder abgelehnt, die durch den Bundesminister für Wirtschaft in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch/GHB) niedergelegt und durch Vereinbarung der auftragerteilenden Behörde mit dem Unternehmen (Auftragnehmer) als zwischen der beklagten Bundesrepublik Deutschland und dem Unternehmen verbindlich vereinbart worden sind, zwischen diesen also kraft diesbezüglichen Vertrages gelten (vgl. dazu Ziff. 1.2 und Ziff. 4 GHB in der bei Abschluß des Berufungsverfahrens geltenden Fassung 1.81). - BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 41.86
Rechtsmittel
Nach den Feststellungen, die das Berufungsgericht in seinen die Parallelfälle BVerwG 1 C 34.84 und BVerwG 1 C 35.84 betreffenden, im Berufungsurteil (UA S. 9, 15) mehrfach in Bezug genommenen Urteilen vom 9. Februar 1984 getroffen hat (4 A 2387/82 und 4 A 2361/82), wird die VS-Ermächtigung nach den Regeln erteilt oder abgelehnt, die durch den Bundesminister für Wirtschaft in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch/GHB) niedergelegt und durch Vereinbarung der auftragerteilenden Behörde mit dem Unternehmen (Auftragnehmer) als zwischen der beklagten Bundesrepublik Deutschland und dem Unternehmen verbindlich vereinbart worden sind, zwischen diesen also kraft diesbezüglichen Vertrages gelten (vgl. dazu Ziff. 1.2 und Ziff. 4 GHB in der bei Abschluß des Berufungsverfahrens geltenden Fassung 1.81).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.