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| BVerwG, 18.10.1988 - 1 C 38.85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer vor Klageerhebung erledigten polizeilichen Maßnahme - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Darlegung des berechtigten Interesses an der beantragten Feststellung - Gefahr einer Wiederholung der polizeilichen Sicherstellung von Sachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1984 - 4 A 839/82
- BVerwG, 02.10.1985 - 1 B 59.84
- BVerwG, 18.10.1988 - 1 C 38.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73
Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1988 - 1 C 38.85
Das Berufungsurteil geht zu Recht davon aus, daß das berechtigte Interesse an der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts aus der Besorgnis des Klägers abgeleitet werden kann, der Beklagte könnte in vergleichbaren Fällen erneut einen solchen Verwaltungsakt gegen ihn erlassen (vgl. BVerwGE 42, 318 [BVerwG 04.07.1973 - VI C 23/73]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1981 - 4 A 2607/79
Auszug aus BVerwG, 18.10.1988 - 1 C 38.85
Die Gefahr einer Wiederholung der polizeilichen Sicherstellung von Sachen der Klägerin erblickt das Berufungsgericht, wie seinem Hinweis auf das Urteil desselben Senats vom 10. Juni 1981 - 4 A 2607/79 - zu entnehmen ist, darin, daß sich Demonstrationen und Kontrollmaßnahmen wie die am 24. September 1977 in absehbarer Zeit wiederholen könnten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 23 A 865/91
Pressekonferenz australischer Premierminister - § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; Art. 8 …
Vielmehr reicht es aus, wenn gewisse Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wiederholung in absehbarer Zeit als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1988 - 1 C 38.85 - OVG NW, Urteil vom 10.6.1981 - 4 A 2607/79 -, DVBl. 1982, 653). - VG Lüneburg, 29.04.2008 - 3 A 475/06
Sicherstellung von Traktoren, Fortsetzungsfeststellungsklage
a) Ein Rehabilitationsinteresse kann nicht angenommen werden, da eine Sicherstellung von Sachen - hier des Traktors - keine diskriminierende Wirkung hat (BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 - 1 C 38/85 -, Juris).
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