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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2248
BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71 (https://dejure.org/1975,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1975 - I C 40.71 (https://dejure.org/1975,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - I C 40.71 (https://dejure.org/1975,2248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten Deutscher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 20.58
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71
    Maßgeblich bei dessen Ausübung ist allein, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung des Bewerbers besteht (BVerwGE 4, 298; 6, 186 [BVerwG 06.02.1958 - V C 122/56]; 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 172/57]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.70 - [JZ 1975, 632 [BVerwG 01.07.1975 - 1 C 44/70]; NJW 1975, 2156; DÖV 1975, 750 und zur Veröffentlichung in "Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts" bestimmt]).

    Schon in BVerwGE 7, 237 hat der erkennende Senat ausgeführt: "Die Mindestvoraussetzungen des § 8 dienen dem Schutz des staatlichen Interesses, das bei jeder Einbürgerung wahrzunehmen ist.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71
    Nach BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] und ebenso nach den durch Änderungserlaß vom 10. Mai 1972 (GMBl. S. 331) neu eingefügten Nummern 4 a zu § 2 und 1 a zu § 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) haben im Inland lebende Ausländer, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind und die Ehe hier führen wollen, einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, solange nicht schwerwiegende Ausweisungsgründe gegen sie vorliegen.
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71
    Maßgeblich bei dessen Ausübung ist allein, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung des Bewerbers besteht (BVerwGE 4, 298; 6, 186 [BVerwG 06.02.1958 - V C 122/56]; 7, 237 [BVerwG 30.09.1958 - I C 172/57]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 44.70 - [JZ 1975, 632 [BVerwG 01.07.1975 - 1 C 44/70]; NJW 1975, 2156; DÖV 1975, 750 und zur Veröffentlichung in "Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts" bestimmt]).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82

    Voraussetzungen für die Einbürgerung eines sich unerlaubt in Deutschland …

    Sie ist deswegen aber nicht gehindert, wegen des Gewichts der im Einzelfall für eine Einbürgerung sprechenden Umstände trotz eines unerlaubten Aufenthalts den Bewerber einzubürgern (im Anschluß anUrteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6).

    Der Kläger macht zu Unrecht geltend, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6) ab.

    Aus dem oben erwähntenUrteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - (…a.a.O.) ergibt sich, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen die Unerlaubtreit des Aufenthalts des Bewerbers die Einbürgerung nicht schlechthin, sondern nur nach Maßgabe einer rechtsfehlerfreien Ermessensentscheidung der Behörde ausschließt.

    In diesem Rahmen darf die Behörde, wie bereits oben erwähnt, einen unerlaubten Aufenthalt im Inland ohne weiteres zuungunsten des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen(Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - [a.a.O.]).

  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

    In der Zeit, in der er sich der Abschiebung durch Untertauchen und seinen Aufenthalt im Kirchenasyl entzogen hat, hatte er keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des Staatsangehörigkeitsrechts, was von der Frage der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu trennen ist so BVerwG, Beschluss vom 4.2.1982 - 1 B 9/82 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 15, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1975 - 1 C 40/71 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81

    Anspruchsvoraussetzungen für die Einbürgerung eines Ausländers - Kriterien für …

    Das für die Einbürgerung eines Ausländers grundsätzliche Erfordernis der Niederlassung im Inland bedeutet, daß der Ausländer im Besitz einer eigenen Wohnung oder eines Unterkommens im Inland sein und erklärtermaßen die Absicht haben muß, sich nicht nur vorübergehend daselbst aufzuhalten (Bestätigung des U. vom 09.12.1975 - I C 40.71 - s. 130 § 8 Nr. 6).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Erfordernis der Niederlassung auf tatsächliche Merkmale abstellt und i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 RuStAG bedeutet, daß der Ausländer im Besitz einer eigenen Wohnung oder eines Unterkommens im Inland sein und erklärtermaßen die Absicht haben muß, sich nicht nur vorübergehend daselbst aufzuhalten(Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6).

  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …

    Danach ist bei der Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der beantragten Einbürgerung besteht; die Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46], Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschlüsse vom 10. April 1978 - BVerwG 1 B 100.78 -, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 -).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche …

    Danach hat die Behörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 = InfAuslR 1980, 311).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 1 B 100.78

    Ausübung fehlerfreien Ermessens im Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen für …

    In diesem Zusammenhang kann die Einbürgerungsbehörde "einen unerlaubten Aufenthalt im Inland ohne weiteres zuungunsten des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen" (Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 -).
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