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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.1960 - I C 42.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,569
BVerwG, 12.07.1960 - I C 42.58 (https://dejure.org/1960,569)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1960 - I C 42.58 (https://dejure.org/1960,569)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1960 - I C 42.58 (https://dejure.org/1960,569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2261
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …

    Zunächst ist mit dieser Regelung der allgemeine Grundsatz für das Bundesbaugesetz für anwendbar erklärt, daß für ein nach altem Recht entstandenes Schuldverhältnis die bisherigen Vorschriften maßgebend bleiben (vgl. Art. 170 EGBGB, Urteil vom 12. Juli 1960 [NJW 1960 S. 2261] und BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [287]; 13, 80 [82]; 15, 48 [50]).
  • BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77

    Annahme einer Enteignung bei Besitzentzug auf Grund einer vorläufigen Anordnung - …

    Schließlich können die Kläger auch nicht mit ihrem Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 1 CB 46.59 - und vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 42.58 - (Buchholz 418.01 Nr. 1) abgewichen, die Zulassung der Revision erreichen.
  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 19.63

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Voraussetzungen der Heranziehung zu einem …

    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers muß daher deutlich zum Ausdruck kommen (Urteil vom 12. Juli 1960, NJW 1960 S. 2261).
  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 100.63

    Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag - Rechtsgrundlage für die Erhebung von …

    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers muß daher deutlich zum Ausdruck kommen (Urteil vom 12. Juli 1960, NJW 1960 S. 2261).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines …

    Nach dieser Bestimmung kann der Gewerbetreibende, der bis zur Änderung des bisherigen Rechts zum Betrieb des Gewerbes berechtigt war, von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen des neuen Rechts nicht genügt (dazu BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1960 [NJW 1960, 2261] und vom 29. März 1966 [DVBl. 1966, 443]).
  • VG Münster, 06.02.2006 - 2 K 1926/04

    Errichtung eines Gartenhauses mit einer Firsthöhe von 2,70 m mit Angrenzung an …

    Rn. 19 Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass eine Einschreitensverpflichtung auch im Baurecht nur bei einer besonderen Gefahrenintensität besteht (vgl. Urteil vom 18.08.1960 - I C 42/58 - in Baurechtssammlung (BRS) 12, Nr. B 5).
  • VG Regensburg, 31.01.1979 - R/O 363 I 77

    Anspruch auf Berufung in das Richterverhältnis in der Arbeitsgerichtsbarkeit; …

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  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 106.62

    Voraussetzungen für eine Beitragspflichtigkeit von Grundstücken - …

    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers muß daher deutlich zum Ausdruck kommen (Urteil vom 12. Juli 1960, NJW 1960 S. 2261 [BVerwG 12.07.1960 - I C 42/58]).
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