Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Berechtigung eines Ausländers zur Ausübung eines Gaststättengewerbes - Inländerbehandlung bei der Zulassung zum Gaststättengewerbe - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen - Gewerberechtliche Gleichbehandlung von Inländern und Griechen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.04.1969 - 143 VIII 68
- BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69
Es hat diesen dem Aufenthaltsrecht angehörenden Rechtsbegriff nicht im Widerspruch mit der Rechtsprechung des Senats zur Verfassungsmäßigkeit der Bedürfnisprüfung im Gaststättenrecht (BVerwGE 1, 48, 269) ausgelegt, weil Art. 12 Abs. 1 GG nicht für Ausländer gilt (BVerwGE 1, 71). - BVerwG, 26.01.1954 - I C 78.53
Arbeitsplatz - GG - Bedarf - Abstammung
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69
Es hat diesen dem Aufenthaltsrecht angehörenden Rechtsbegriff nicht im Widerspruch mit der Rechtsprechung des Senats zur Verfassungsmäßigkeit der Bedürfnisprüfung im Gaststättenrecht (BVerwGE 1, 48, 269) ausgelegt, weil Art. 12 Abs. 1 GG nicht für Ausländer gilt (BVerwGE 1, 71).
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13;… Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - (…a.a.O.) entschieden.
Desgleichen gebietet bloßer Konkurrenzschutz zugunsten vorhandener Betriebe und anderer Berufsinteressenten nicht die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 NV (Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 [a.a.O.]).
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Zweck und Dauer des Aufenthalts sind für die Entscheidung von wesentlicher Bedeutung (Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz, a.a.O., § 7 AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77
Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 1];… Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - (…a.a.O.) entschieden.
- BVerwG, 18.12.1969 - I C 42.68
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne die Einschränkung …
Da somit die Klage nicht mehr zulässig ist, braucht nicht dargelegt zu werden, daß sie aus den in den Urteilen des Senats vom 18. Dezember 1969 - BVerwG I C 33.69 und BVerwG I C 43.69 - dargelegten Gründen auch unbegründet wäre. - BVerwG, 07.03.1972 - I B 12.71
Versagung des Aufenthalts eines Ausländers wegen der Beeinträchtigung der Belange …
Entgegen der Meinung des Klägers sind diese Fragen insbesondere durch das auch von ihm und dem Berufungsgericht angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1969 - BVerwG I C 33.69 - (DÖV 1970, 341 = DVBl. 1970, 623) sowie das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG I C 43.69 abschließend geklärt, so daß es ihretwegen einer Zulassung der Revision nicht bedarf (vgl. auch BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] zu der ähnlichen Regelung im deutsch-türkischen Niederlassungsabkommen).
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