Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesverwaltungsgericht
BVFG §§ 4, 6, 27 Abs. 1
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Erstverfahren; Fehleinschätzung; Folgeantrag; Fortführung des Verfahrens; Härtefall; Rückkehr; Spätaussiedler; Streitgegenstand; Verlassen der Aussiedlungsgebiete; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion; besondere Härte; materielle ...
- rechtsinformationen.bund.de
Fortführung eines Aufnahmeverfahrens nach Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 BVFG, § 27 Abs 1 S 1 BVFG, § 27 Abs 1 S 3 BVFG, § 4 BVFG, § 6 BVFG
Fortführung eines Aufnahmeverfahrens nach Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BVFG §§ 4, 6, 27 Abs. 1
Erteilung eines Aufnahmebescheids nach Bundesvertriebenengesetz, Wohnsitzfiktion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 4 ; BVFG § 6 ; BVFG § 27 Abs. 1
Spätaussiedler; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Verlassen der Aussiedlungsgebiete; Härtefall; besondere Härte; Fehleinschätzung; Rückkehr; Wohnsitz; ununterbrochener Wohnsitz; Wohnsitzfiktion; Streitgegenstand; materielle Anspruchsnormenkonkurrenz; ... - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
BVFG § 27 Abs. 1 S. 1-3
Streit um die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenengesetz ; Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG und Erteilung eines "Härtefallaufnahmebescheids" nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG als einheitlicher Streitgegenstand; ... - rechtsportal.de
BVFG § 27 Abs. 1 S. 1-3
Streit um die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenengesetz ; Erteilung eines Aufnahmebescheids nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG und Erteilung eines "Härtefallaufnahmebescheids" nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG als einheitlicher Streitgegenstand; Fortführung ... - datenbank.nwb.de
Fortführung eines Aufnahmeverfahrens nach Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fortführung eines Aufnahmeverfahrens nach Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17
Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Dabei ist es in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit bei der Entscheidung über einen nach ständiger Aufenthaltnahme in Deutschland im Härtefallweg zu erteilenden Aufnahmebescheid nach der im Zeitpunkt der Aufenthaltnahme geltenden Rechtslage bestimmen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - NWVBl. 2019, 62 Rn. 23 f. m.w.N.).Das Zehnte BVFG-Änderungsgesetz sieht indes keine Übergangsregelung vor und hat mithin keine Bedeutung für vor seinem Inkrafttreten erfolgte Aufenthaltnahmen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - NWVBl. 2019, 62 Rn. 25 f.).
- BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 12.14
Antragstellung, zeitnahe; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Die Wohnsitzfiktion des § 27 Abs. 1 Satz 3 BVFG greift nach bestandskräftiger Ablehnung eines auf einen Härtefall gestützten Aufnahmeantrags und Rückkehr in die Aussiedlungsgebiete bei einem Folgeantrag nur, wenn der im Erstverfahren gestellte Antrag allein wegen Nichtvorliegens einer besonderen Härte keinen Erfolg hatte (so schon BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19 Rn. 17).Rn. 20 a) Schon bei unmittelbarer Anwendung greift die Wohnsitzfiktion des § 27 Abs. 1 Satz 3 BVFG nur, wenn ein Härtefallantrag nach Verlagerung des Wohnsitzes in das Bundesgebiet allein wegen Nichtvorliegens einer besonderen Härte keinen Erfolg hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19 Rn. 17).
- BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16
Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
In diesem Fall sollte er aus einer übereilten Ausreise in Bezug auf seine Spätaussiedlereigenschaft keine Nachteile erleiden und nicht mit dem Risiko einer Fehleinschätzung über das Vorliegen einer (während des Aufenthalts im Bundesgebiet geltend gemachten) Härte belastet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 36.16 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 23 Rn. 26 …und Beschluss vom 26. August 2005 - 5 B 72.05 - juris Rn. 3).Im Übrigen hat der Senat eine entsprechende Anwendung der Wohnsitzfiktion auf Familienangehörige inzwischen ausdrücklich abgelehnt (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 36.16 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 23 Rn. 26).
- BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Damit liegt ein einheitlicher Streitgegenstand auch dann vor, wenn sich das aus einem einheitlichen Klagegrund hergeleitete Begehren rechtlich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen lässt (materielle Anspruchsnormenkonkurrenz; BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 15).Rn. 24 dd) Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen stehen dieser Einschätzung die Ausführungen im Urteil des Senats vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - (…juris Rn. 21) nicht entgegen.
- BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Eine derartige Übergangsvorschrift enthielt - bezogen auf die Rechtsänderungen durch das Spätaussiedlerstatusgesetz - etwa der zwischenzeitlich aufgehobene § 100a Abs. 1 BVFG 2001 (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20 f.;… zur Nichtanwendbarkeit der Regelung nach ihrer Aufhebung s.a. Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 83.16 - juris Rn. 7 f.). - BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11). - BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02
Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11). - BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13
Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Rn. 17 Nach dem sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand zum einen durch die mit dem Klageantrag erstrebte Rechtsfolge und zum anderen durch den Klagegrund, d.h. den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, bestimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 B 63.13 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 8 Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16
Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
Eine derartige Übergangsvorschrift enthielt - bezogen auf die Rechtsänderungen durch das Spätaussiedlerstatusgesetz - etwa der zwischenzeitlich aufgehobene § 100a Abs. 1 BVFG 2001 (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20 f.; zur Nichtanwendbarkeit der Regelung nach ihrer Aufhebung s.a. Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 83.16 - juris Rn. 7 f.). - BVerwG, 26.08.2005 - 5 B 72.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18
In diesem Fall sollte er aus einer übereilten Ausreise in Bezug auf seine Spätaussiedlereigenschaft keine Nachteile erleiden und nicht mit dem Risiko einer Fehleinschätzung über das Vorliegen einer (während des Aufenthalts im Bundesgebiet geltend gemachten) Härte belastet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 36.16 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 23 Rn. 26 und Beschluss vom 26. August 2005 - 5 B 72.05 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19
Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …
Nach dem sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand zum einen durch die mit dem Klageantrag erstrebte Rechtsfolge und zum anderen durch den Klagegrund, d. h. den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, bestimmt; ein einheitlicher Streitgegenstand liegt mithin auch dann vor, wenn sich das aus einem einheitlichen Klagegrund hergeleitete Begehren rechtlich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen lässt (materielle Anspruchsnormenkonkurrenz; vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris Rn. 17 m. w. N.). - VG Köln, 19.12.2023 - 7 K 2987/21 Rn. 27 BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 11.
Rn. 35 BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 19.
Rn. 38 Zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 20.
Rn. 41 BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 22.
Rn. 45 BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 25.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 - 11 A 972/23 Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 14, 18.
Rn. 112 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 11, 14 und 20, sowie vom 9. November 1967 - VIII C 141.67 -, juris, Rn. 16; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 1 C 30.18 -, juris Rn. 20.
- BVerwG, 07.01.2021 - 1 B 48.20
Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der …
Rn. 4 Die Beschwerde wendet sich im Wesentlichen gegen die Rechtsprechung des Senats, wonach die Wohnsitzfiktion des § 27 Abs. 1 Satz 3 BVFG auf Aufnahmebewerber, die nach Ablehnung, aber vor bestandskräftigem Abschluss eines auf einen Härtefall gestützten Aufnahmeverfahrens in die Aussiedlungsgebiete zurückkehren, um das Aufnahmeverfahren von dort aus weiterzuführen, nur dann entsprechende Anwendung findet, wenn der Aufnahmebewerber bei Verlagerung des Wohnsitzes in das Bundesgebiet - abgesehen von der fehlenden Einreise im Wege eines Aufnahmeverfahrens - alle weiteren Voraussetzungen als Spätaussiedler nach der seinerzeit geltenden Rechtslage erfüllte und nur über das Vorliegen eines Härtefalls irrte (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 30 Rn. 25). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 11 A 1805/18 Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Senats durch Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 11 A 1943/19
Nachweis der Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris, Rn. 17 f. - OVG Sachsen, 15.02.2023 - 6 A 387/22
Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Zulassungsverfahren; unteilbarer …
Das dürfte dafür sprechen, dass der Senat die Wirksamkeit der Klagerücknahme in einem solchen Fall ohne vorangegangenen Fortsetzungsantrag vor dem Verwaltungsgericht in einem Zulassungsverfahren berücksichtigen könnte (vgl. zur Berücksichtigung im Revisionsverfahren: BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2019 - 1 C 47/18 -, juris Rn. 15, im Berufungsverfahren: NdsOVG, Urt. v. 28. Juli 2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 14) und müsste. - VG Köln, 06.09.2022 - 7 K 1737/20 Rn. 44 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2019 - 1 C 47/18 - juris Rn 11; OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2020 - 11 A 2309/20 - juris.
- VG Köln, 15.12.2020 - 7 K 1894/18 Rn. 27 vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2019 - 1 C 47.18 -.
- VG Köln, 17.09.2025 - 10 K 2096/23 Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 47.18 -, juris Rn. 20 ff.
- VG Köln, 10.11.2020 - 7 K 2846/18
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