Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eines Frisiersalons innerhalb eines Kaufhauses - Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Sinne des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) - Voraussetzungen des Anspruchs auf Angleichung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.01.1960 - 9 VI 59
- BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60
- BVerwG, 30.08.1963 - I C 47.60
Papierfundstellen
- BB 1963, 1457
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91
Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer …
Der erkennende Senat ist stets davon ausgegangen, daß für Zubehörhandel dieselben Ladenschlußzeiten gelten wie für den Betrieb des Hauptgeschäfts (vgl. Urteil vom 13. Juni 1963 - BVerwG 1 C 47.60 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 4, S. 13, sowie BVerwGE 41, 271 [BVerwG 12.12.1972 - I C 4/71]).Hauptleistung und Nebenleistung müssen in einem inneren Zusammenhang stehen (Urteil vom 13. Juni 1963, a.a.O.).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1963 (GewArch 1964, S. 45) gelten für Friseurbetriebe in Warenhäusern nicht diese Sonderbestimmungen, sondern die allgemeinen Ladenöffnungszeiten. - BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94
Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch
Was im Falle einer Tankstelle als Zubehör anzusehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf seine einschlägige Rechtsprechung (GewArch 1964, 45 f.; BVerwGE 41, 271, 277) im einzelnen ausgeführt.
- BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Geltung des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) für eine Verkaufsstelle innehabende …
Ein Zubehörhandel läge nur dann vor, wenn der Verkauf der Waren einer Hauptleistung als Nebenleistung zugerechnet werden könnte, die nach den beim Publikum herrschenden Gewohnheiten und nach der Verkehrsanschauung zur Befriedigung von Bedürfnissen der Empfänger der Hauptleistung diente (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 -). - BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen …
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Rechtsstreits wesentlich von dem, der dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 - (GewArch. 1964, 45) zugrunde liegt. - BayObLG, 06.05.1976 - 4 ObOWi 92/75
Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz; Schließung von Friseurbetrieben am …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13.6.1963 (GewArch 1964, 45) die Frage offengelassen, jedoch Friseurbetrieben in Warenhäusern, die schon bei Inkrafttreten des Ladenschlußgesetzes bestanden, das Offenhalten am Montagvormittag gestattet, wenn ihr Geschäft nur vom Innern des Gebäudes aus betreten werden kann.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1963 - I C 47.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.01.1960 - 9 VI 59
- BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60
- BVerwG, 30.08.1963 - I C 47.60
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