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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,137
BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57 (https://dejure.org/1961,137)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1961 - I C 48.57 (https://dejure.org/1961,137)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1961 - I C 48.57 (https://dejure.org/1961,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1275
  • MDR 1961, 790
  • DVBl 1961, 447
  • BB 1961, 547
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Prozeßagenten

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
    Der Anwaltsberuf ist nach einem fest umrissenen Berufsbild geprägt (BVerfGE 10, 185 [197]).

    Eine solche Regelung steht mit Art. 12 Abs. 1 GG schon dann in Einklang, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls sie zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377 [405/406]; 10, 185 [197]).

  • BGH, 22.09.1952 - IV ZB 69/52

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
    Die Rechtsprechung hat die besondere Stellung des Berufungsanwalts immer wieder betont und die Bedeutung der eigenen Bearbeitung des Streit Stoffs durch den Berufungsanwalt hervorgehoben (vgl. RGZ Bd. 164 S. 390 [396 mit weiteren Nachweisen] und BGH in NJW 1953 S. 259).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einem Urteil vom 23. März 1960 (BVerfGE 11, 30) eine Regelung der Berufsausübung der Beschränkung der Berufswahl gleich erachtet, wenn sie wirtschaftlich gesehen eine erfolgreiche Berufsausübung weitgehend unmöglich macht.
  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 198.58
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
    Der Senat hat aber bereits mehrfach entschieden, daß es aus rechtsstaatlichen Erwägungen - sofern dem nicht überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen - geboten ist, die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts im Besitz der Zulassung hätte sein müssen (Urteile des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - [DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948] und vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [DVBl. 1960 S. 779]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57
    Der Senat hat aber bereits mehrfach entschieden, daß es aus rechtsstaatlichen Erwägungen - sofern dem nicht überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen - geboten ist, die Verpflichtung zur Zulassung eines Bewerbers zu einer beruflichen Betätigung auch dann auszusprechen, wenn die Zulassung zwar nach dem während des Rechtsstreits in Kraft getretenen Recht nicht mehr begehrt werden kann, der Bewerber aber bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts im Besitz der Zulassung hätte sein müssen (Urteile des Senats vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - [DVBl. 1959 S. 664 = MDR 1959 S. 948] und vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [DVBl. 1960 S. 779]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …

    Dazu ist aber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu verweisen, die wiederholt unter Berufung auf "rechtsstaatliche Erwägungen" Leistungsklagen unter Umständen auch dann noch Erfolgsaussichten zugemessen haben, wenn infolge einer Rechtsänderung die Voraussetzungen für eine positive Bescheidung eines Antrages zwar nicht mehr vorlagen, die Behörde den Antrag aber unter der Herrschaft des früheren Rechts fehlerhaft abgelehnt hatte (vgl. etwa DVBl. 1961, 447 und 1962, 828).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …

    1961 - BVerwG I C 48.57 - [Buchholz BVerwG 250, § 25 BRAO Nr. 1 = DVBl. 1961 S. 447]) in Fällen der Zulassung zu bestimmten Berufen scheinbar Ausnahmen von diesem Grundsatz für rechtmäßig gehalten.

    Er hat dabei aber an die Übergangsregelungen des jeweiligen neuen - materiellen - Rechts angeknüpft (unausgesprochen übrigens entgegen der Annahme von Ule, a.a.O. S. 476, auch in dem Urteil vom 14. März 1961 - BVerwG I C 48.57 - vgl. § 226 BRAO) und sie erweiternd dahin ausgelegt, daß sie nicht nur die bereits zugelassenen Berufsangehörigen, sondern auch die Zulassungsbewerber erfassen, die unter der Geltung des alten, günstigeren Rechts den Zulassungsantrag gestellt hatten und danach Rechtens hätten zugelassen werden müssen.

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Das Oberlandesgericht Koblenz bezieht sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1961, NJW 1961, 1275, und Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 1962, NJW 1962, 1914).
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